Erstellt am 15.10.2017 um 13:48 Uhr von alterMann
Du wirst mit der Wiederholung Deiner Frage kaum eine andere Antwort bekommen:
Der AG ist nicht verpflichtet, Kandidaten für Wahlwerbung Zugang zu anderen Abteilungen zu gewähren. Er kann es auch untersagen, während der Arbeitszeit Wahlkrampf zu machen. Und er kann ebenso untersagen, andere damit von der Arbeit abzuhalten.
Wenn Ihr also in Eurem Betrieb Wahlkampf machen wollt, dann könnt Ihr z.B.
- den Kandidaten/Listenführern die Möglichkeit geben, sich im Rahmen einer Betriebsversammlung vorzustellen
- am Betriebseingang Zettel verteilen
- den Listen Platz auf dem BR-Brett einräumen oder oder...
Erstellt am 15.10.2017 um 22:12 Uhr von michalski0709
Wenn 3 Gremiumsmitglieder des aktuellen BR freigestellt sind und damit Ihre Zeit voll dem Wahlkampf widmen könnten, ist dass nicht unfair den anderen Kandidaten gegenüber??
Erstellt am 16.10.2017 um 00:01 Uhr von anwatec
die haben BR Arbeit in dieser Zeit zu erledigen und nicht den Wahlkampf zu gestalten. Wenn sie das trotzdem tun kann das unangenehm für den AG werden.
Erstellt am 16.10.2017 um 09:44 Uhr von celestro
"Wenn sie das trotzdem tun kann das unangenehm für den AG werden."
Was sollte denn da für den AG unangenehm werden ?
@ michalski0709
Um es nochmal deutlich zu machen. Ein BRM darf den Bereich betreten, um BR-Arbeit zu erledigen. Also höchstens um sicherheitsrelevante Dinge zu prüfen, oder andere Dinge, die BR-Arbeit sind. Aber ALLE BRMs dürfen dort NICHT rein, um Wahlkampf zu betreiben. Und deshalb ist da auch nichts unfair.
Erstellt am 16.10.2017 um 16:01 Uhr von michalski0709
@celestro Aslo: Das was du sagst ist spekulativ. Leider ist unser Br sehr Pro AG eingestellt. Die werden alles tun um sich egal wie ein Vorteil bei der BR Wahl zu verschaffen.
Erstellt am 16.10.2017 um 16:49 Uhr von celestro
Nein, was ich schrieb ist in keinster Weise spekulativ.
"Die werden alles tun um sich egal wie ein Vorteil bei der BR Wahl zu verschaffen."
DAS ist Spekulation.