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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgaben eines freigestellten BR-Mitgliedes

K
kadaj74
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation, Anfang diesen Monats mussten wir einen neuen Vorsitzenden wählen. Ich bin es nicht geworden, aber da der Neue seine Freistellung nicht in Anspruch nimmt, wurde mir diese Ehre zu teil. Wir haben zwei Freigestellte, einmal den Stellv. und ich. Der Stellv. ist alt eingesessen und untersagt mir Angelegenheiten um die ich mich kümmern möchte mit den Worten, dass ist nicht deine Aufgabe, das ist Aufgabe des Vorsitzenden oder meine. Der neue Vorsitzende versucht mir zwar Aufgaben zu geben, ist aber öfter nicht vor Ort. Auf die Frage beim Stellv. was ich denn machen kann, darf oder soll, gibt es keine Antwort. Im Moment sitze ich den ganzen Tag im Büro, nehme Anrufe entgegen und mache sonst nichts. Ist es wirklich so, dass der Freigestellte nichts anderes machen darf wie einfach nur dumm da zu sitzen?

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Community-Antworten (3)

M
Mercyful

12.10.2017 um 10:32 Uhr

Hallo Kadaj74,

da hat Euer Stellv. wohl Angst, dass Du ihm die Arbeit streitig machst :-).

Aber mal im ernst, ich bin auch bei uns freigestelltes BR-Mitglied ohne dass ich BRV oder Stellv. bin. Jedoch bin ich Mitglied im Betriebsausschuss, und somit kümmere ich mich um alles im Tagesgeschäft von Protokollführung über Recherche zu wichtigen Themen, der Vorbereitung der Sitzungen, Öffentlichkeitsarbeit für den BR bis hin zu Gesprächen mit den Mitarbeitern. Und da gibt es in der Tat einiges zu tun.

Also wenn Du noch nicht im Betriebsausschuss bist, dann besprecht das in der nächsten Sitzung, und lasse Dich reinwählen. Und schon hast Du auch gegenüber dem Stellv. die "Berechtigung" mehr als nur Telefondienst zu machen.

Gerade bei Freigestellten BRlern fragen sich ja die Mitarbeiter, was machen die da den ganzen Tag. Und mit der Freistellung und vielen Gesprächen mit den Mitarbeitern merken diese auch, dass man engagiert ist und das nimmt auch vielen die Hemmschwelle für ein Gespräch mit dem BR.

Und insofern ist es auch Pflicht Eures BRV bzw. auch seines Stellv. Dich ins Tagesgeschäft mit einzubinden.

Bei uns ist es so, dass unser BRV (bzw. Stellv.) zwar für die GF erster Ansprechpartner ist, aber per Beschluss kann man hier auch Aufgaben an die Freigestellten delegieren.

K
kratzbürste

12.10.2017 um 11:25 Uhr

Wenn jemand Aufgaben und Zuständigkeiten verteilt, dann nicht der BRV sondern das BR-Gremium. Und der stellv. Vorsitzende ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden auch nur "normales" BR-Mitglied. Also mit dir gleich gestellt.

N
NickNeu

12.10.2017 um 16:11 Uhr

Du darfst für den Betriebsrat keine Erklärungen abgeben oder entgegen nehmen (im juristisch verbindlichen Sinne), ansonsten können weder Stellv. noch Vorsitzender dir Weisungen erteilen. Ich empfehle ein vorgehen wie schon oben beschrieben inklusive Verankerung in einer Geschäftsordnung, in der die Aufgaben (oder den Rahmen) der frei gestellten beschrieben werden könnten.

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