Erstellt am 12.10.2017 um 08:32 Uhr von Mercyful
Hallo Kadaj74,
da hat Euer Stellv. wohl Angst, dass Du ihm die Arbeit streitig machst :-).
Aber mal im ernst, ich bin auch bei uns freigestelltes BR-Mitglied ohne dass ich BRV oder Stellv. bin. Jedoch bin ich Mitglied im Betriebsausschuss, und somit kümmere ich mich um alles im Tagesgeschäft von Protokollführung über Recherche zu wichtigen Themen, der Vorbereitung der Sitzungen, Öffentlichkeitsarbeit für den BR bis hin zu Gesprächen mit den Mitarbeitern. Und da gibt es in der Tat einiges zu tun.
Also wenn Du noch nicht im Betriebsausschuss bist, dann besprecht das in der nächsten Sitzung, und lasse Dich reinwählen. Und schon hast Du auch gegenüber dem Stellv. die "Berechtigung" mehr als nur Telefondienst zu machen.
Gerade bei Freigestellten BRlern fragen sich ja die Mitarbeiter, was machen die da den ganzen Tag. Und mit der Freistellung und vielen Gesprächen mit den Mitarbeitern merken diese auch, dass man engagiert ist und das nimmt auch vielen die Hemmschwelle für ein Gespräch mit dem BR.
Und insofern ist es auch Pflicht Eures BRV bzw. auch seines Stellv. Dich ins Tagesgeschäft mit einzubinden.
Bei uns ist es so, dass unser BRV (bzw. Stellv.) zwar für die GF erster Ansprechpartner ist, aber per Beschluss kann man hier auch Aufgaben an die Freigestellten delegieren.
Erstellt am 12.10.2017 um 09:25 Uhr von kratzbürste
Wenn jemand Aufgaben und Zuständigkeiten verteilt, dann nicht der BRV sondern das BR-Gremium. Und der stellv. Vorsitzende ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden auch nur "normales" BR-Mitglied. Also mit dir gleich gestellt.
Erstellt am 12.10.2017 um 14:11 Uhr von NickNeu
Du darfst für den Betriebsrat keine Erklärungen abgeben oder entgegen nehmen (im juristisch verbindlichen Sinne), ansonsten können weder Stellv. noch Vorsitzender dir Weisungen erteilen.
Ich empfehle ein vorgehen wie schon oben beschrieben inklusive Verankerung in einer Geschäftsordnung, in der die Aufgaben (oder den Rahmen) der frei gestellten beschrieben werden könnten.