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450€ Minijob

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat ein mitbestimmungsrecht,wenn der Arbeitgeber einen Minijober in der Nachtschicht arbeiten lässt.

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Community-Antworten (7)

B
BRHamburg

11.10.2017 um 08:31 Uhr

Warum sollte der BR hier nicht in der Mitbestimmung sein?

E
Erbsenzähler

11.10.2017 um 09:14 Uhr

@Hatschi Was steht im Arbeitsvertrag des Minijobers?

H
hatschi

11.10.2017 um 09:17 Uhr

Seinen atbeitsvertrag kenne ich nicht,er ist jedoch nur auf 450€ basis im betrieb.

T
Tulpe

11.10.2017 um 10:25 Uhr

er ist doch Mitarbeiter im Betrieb. Auch Wählbar und darf Wählen! Warum soll er aus der Mitbestimmung Fallen? Er ist halt ein Minijober und nicht anderes zu Behandeln wie ein anderer MA.

H
hatschi

11.10.2017 um 10:32 Uhr

Nein er ist nicht Wahlberechtigt. Hatte bisher jeweils an Samstagen gearbeitet.Seit einigen Wochen nur Dauernachtschicht.

T
Tulpe

11.10.2017 um 11:07 Uhr

Dann solltest du die Gesetze durchlesen. Natürlich ist er Wahlberechtigt. Egal ob er nur SA oder MO arbeitet. Er ist MIMIJOBER und nicht anderes zu Behandeln.

P
Pjöööng

11.10.2017 um 12:00 Uhr

"Minijob", "450,- €", "Geringfüg Verdienender" sind lediglich Konstrukte aus dem Sozial- und Steuerrecht. Arbeitsvertraglich sind es ganz normale Arbeitnehmer.

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