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Betriebsratswahl

S
Schaten
Apr 2018 bearbeitet

3 Fragen

§9 BetrVG Anzahl der BR Mitglieder - Zählen die Leiharbeiter bei der Festlegung der Anzahl der BR Mitglieder gemäß §9 BetrVG dazu oder nicht ?

Sind Leiharbeiter bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt ?

Scheidet der Betriebsratsvorsitzende während seiner Amtszeit aus dem Betriebsrat aus verschiedenen Gründen ( Ruhestand, Rente etc. ) aus, übernimmt dann sein Stellvertreter sein Amt oder sind dann Neuwahlen fällig ?

81403

Community-Antworten (3)

H
HamburgerHecht

10.10.2017 um 13:34 Uhr

Hallo Schaten,

  1. Antwort: ja sie zählen zur Mitarbeiteranzahl Bundesarbeitsgericht am 13. März 2013, 7 ABR 69/11

  2. Antwort jein.... es kommt darauf an.

Wenn sie länger als drei Monate an einen Einsatzbetrieb verliehen sind, dürfen Leiharbeiter auch dort den Betriebsrat mitwählen. Das ergibt sich aus § 7 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Entscheidend ist dabei nicht, wie lange der Leiharbeiter zur Zeit der Betriebsratswahl schon tatsächlich im Entleihbetrieb gearbeitet hat. Vielmehr kommt es auf die vorgesehene Beschäftigungsdauer an.

  1. Antwort Wenn der Betriebsratsvorsitzender ausscheidet, sollte der Betriebsrat in seiner nächsten Sitzung eine Neuwahl des Vorsitzenden veranlassen. Der stellvertretenden BRV rückt nicht automatisch nach.
B
BRHamburg

10.10.2017 um 13:41 Uhr

Frage1: Ja Frage 2 Ja Frage 3 Neuwahl des Vorsitzenden.

H
hansimglueck

10.10.2017 um 14:30 Uhr

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