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Änderung von Arbeitsabläufen

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns bestehen einige personelle Enpässe die man nun mit Umstrukturierungen und Neuverteilung von Tätigkeiten beheben möchte.

Personal wäre auf dem Arbeitsmarkt nicht zu bekommen und deshalb wird auf den bestehenden Mitarbeiterstamm verteilt, die "Löcher" sollen intern gestopft werden.

Wir als BR sehen darin aber keine Lösung sondern neue Probleme.

§90 BetrVG hilft dem BR ja nicht wirklich weiter. Die Planung hat schon lange begonnen und unterrichtet werden wir dann wohl erst, wenn der Plan steht. Wir haben jetzt das Beratungsrecht eingefordert aber selbst wenn wir in die Planung einbezogen werden, kann der AG letztendlich doch machen was er will.

Gibt es vielleicht Tipps und Tricks, wie wir (evtl. über Umwege) doch wirksam Einfluss nehmen können?

Überstunden werden schonmal keine mehr genehmigt.

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Community-Antworten (2)

G
ganther

09.10.2017 um 19:10 Uhr

die Veränderung von Tätigkeiten einzelner Probleme könnten Versetzung nach § 99 BetrVG darstellen. Mal den § 95 BetrVG dazu lesen und auch einen Kommentar konsultieren. Solche Veränderungen gehen oftmals auch mit veränderten Arbeitszeiten einher.... das nächste Mitbestimmungsrecht. Muss qualifiziert werden? §§96ff BetrVG anschauen. Auch da bestimmt der BR mit. Wenn es ganz wild wird könnte auch noch § 111 BetrVG zu einer "Waffe" des BR werden.

Bei solchen Themen ist es sehr wichtig erst einmal zu verstehen, was sich ändert. Vielleicht können auch die betroffenen Kollegen helfen.

W
wieso

09.10.2017 um 19:20 Uhr

einige Versetzungen wird es auf jeden Fall geben, insbesondere Teilzeitkräfte oder Splittung von Vollzeitkräften in zwei Abteilungen. Aber auch hier sind die Möglichkeiten ja begrenzt aber was geht werden wir natürlich ausnutzen.

Besten Dank für deine Antwort, wir werden alles studieren

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