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Schlüsselgewalt BR-Raum

M
MightyRun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir sind ein 7er-Gremium und uns wurde ein BR-Raum zur Verfügung gestellt, der abzuschließen ist und nur für BR-Zwecke genutzt wird. Alle 7 ordentlichen Mitglieder haben einen Schlüssel. Nun möchte eines unserer Ersatzmitglieder, welches im GBR-Wirtschaftsausschuss sitzt, am BR-Rechner zukünftig Arbeiten für den Wirtschaftsausschuss erledigen und hat einen Schlüssel über den BR beantragt. Jetzt bin ich etwas am zweifeln, wie ich mit dem Antrag verfahren soll, da eigentlich nur die örtlichen BR-Mitglieder für den BR-Raum Schlüssel haben und keine GBR-Mitglieder. So weit ich richtig liege, muss der BR-Raum für BR-Sitzungszwecke den Ersatzmitglieder zugänglich sein, aber nicht für GBR-Wirtschaftsauschusszwecke. Der GBR hat kein eigenes Büro, nur die GBR-Vorsitzende, und dieses liegt in einem anderen Bundesland. Ich freue mich auf Euren Rat. LG Mighty

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Community-Antworten (5)

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AlterMann

06.10.2017 um 01:01 Uhr

Hallo MightyRun, Du hast mehr als ein Schlüsselproblem! Nach § 47 (2) kann ein BR nur Mitglieder in den GBR entsenden, das Ersatzmitglied ist dort also nicht zugelassen.

B
BloodyBeginner

06.10.2017 um 02:25 Uhr

Alter Mann, absolut falsch: Existiert ein GBR, ist dieser für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses zuständig. Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die allesamt dem Unternehmen angehören müssen. Mindestens ein Betriebsratsmitglied muss dem Wirtschaftsausschuss angehören. Folglich können auch BR Ersatz Mitglieder, sogar einfache Arbeitnehmer vom GBR in den WA entsandt werden!

E
Erbsenzähler

06.10.2017 um 09:24 Uhr

http://www.betriebs-rat.de/know-how/betriebsraete/arbeitsmittel-fuer-betriebsraete-nach-40-betrvg.html Vielleicht hilft dir dieser Link. Ist dieser Raum inkl. PC für die Tätigkeit notwendig? Außerdem bezweifel ich, dass er euren PC nutzen darf. Denn im Raum und auf dem PC befinden sich Betriebsratsunterlagen. Darauf darf er nicht Einsicht haben! Denkt an den Datenschutz! Außerdem wie wollt ihr Gespräche führen oder arbeiten, wenn er im Büro sitzt und er nicht gehen will?

M
MightyRun

06.10.2017 um 13:17 Uhr

Das ein Ersatzmitglied des BR im Gbr-Wirtschaftsauschuss mitarbeitet, ist rechtlich sicher. Jeder Arbeitnehmer kann im Wirtschaftsausschuss tätig sein. Mein rechtliches Dilemma ist die Frage nach der Nutzung des Raumes für Gbr-Wirtschaftsausschusstätigkeit. Darf das Wirtschaftsausschussmitglied in unserem Büro am Rechner seine Vorbereitungen für den Wirtschaftsausschuss erledigen und wenn ja, darf er dadurch einen BR-Büro-Schlüssel bekommen? Ich war der Meinung, das das BR-Büro ausschließlich für BR-Mitglieder zugänglich sein muss. Der Arbeitgeber muss dann doch eher dafür Sorge tragen, wo das Gbr-Wirtschaftsausschussmitglied seine Sitzungsvorbereitungen machen kann, oder? LG Mighty

A
AlterMann

07.10.2017 um 14:22 Uhr

Hallo Mighty, hallo Bloody Beginner, Ihr habt natürlich Recht mit dem Wirtschaftsausschuss. Das kommt davon, wenn man noch spät am Rechner sitzt... Sorry!

Mighty, ich sehe das so wie Du. Es ist Sache des AG, dem WA-Mitglied die Sitzungsvorbereitung zu ermöglichen.

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