Unser AG hat Anfang des Jahres bei den Reinigungskräften eine Reduzierung druchgeführt. Es waren 4 geringfügig beschäftigte MA, die im Arbeitsvertrag keine Stundenzahl vereinbart haben, sondern bis zu 50,75 Std. damit man bis 450 € abrechnen kann. Eine MA hat von sich aus gekündigt, eine weitere, die als Vertretung für Elternzeit eingestellt wurde, wurde in der Probezeit gekündigt.
Danach wurden bei den verbleibenen MA die Stunden von täglich 4 auf 2 noch mal gekürzt, weil man die Kosten senken wollte. Bei dieser Änderung waren wir als Betriebsrat beteiligt.
Jetzt kommt die MA Ende Oktober aus der Elternzeit zurück und wurde im Dienstplan an zwei Tagen mit je 2 Std. eingeplant. Diese Std. wurden bei den anderen beiden abgezogen. Wir als BR wurden diesmal nicht informitert und sogar die MA nicht, aber das ist ein anderes Thema. Jetzt sagt, der AG dass wir kein Mitspracherecht hätten. Ist dies richtig? Arbeitsvertraglich hat er glaube ich recht, aber es geht ja auch um Änderung der Arbeitszeiten.