Erstellt am 25.09.2017 um 19:20 Uhr von kratzbürste
Du meinst, der BR hat ein Beschlussverfahren eingeleitet. Und hin gehen kann der, der vom Gericht geladen ist. Aber als Zuhörer in der Freizeit geht auch.
Erstellt am 08.11.2017 um 16:40 Uhr von Mcboy88
In den letzten zwei Jahren haben wir fünf Beschlussverfahren einleiten lassen und die Betriebsratsvorsitzende ist immer vom Arbeitsgericht eingeladen gewesen. Ich habe als ordentliches BR Mitglied immer als Zuschauer zugeschaut.