Klage vor Arbeitsgericht.
Hallo, unser Betriebsrat klagt gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht wegen Verstoßes gegen die Mitbestimmung. Wer aus dem Gremium darf an der Verhandlung teilnehmen? Jedes Betriebsratsmitglied? Oder nur der Vorsitzende? Oder, oder?
Community-Antworten (2)
25.09.2017 um 21:20 Uhr
Du meinst, der BR hat ein Beschlussverfahren eingeleitet. Und hin gehen kann der, der vom Gericht geladen ist. Aber als Zuhörer in der Freizeit geht auch.
08.11.2017 um 17:40 Uhr
In den letzten zwei Jahren haben wir fünf Beschlussverfahren einleiten lassen und die Betriebsratsvorsitzende ist immer vom Arbeitsgericht eingeladen gewesen. Ich habe als ordentliches BR Mitglied immer als Zuschauer zugeschaut.
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