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Gesetzwidrige BV, Klage einreichen

H
Harvey
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle,

vor einiger Zeit kam unsere GL auf uns zu, mit der Forderung eine BV abzuschliessen. Im laufe des Gesprächs mußte ich feststellen das diese BV gegen deutsches Recht verstossen würde was ich der GL und auch meinen BR Kollegen/innen sofort zu verstehen gab. Da sich unser Gremium unsicher war ob meine Einschätzung richtig ist wurde unser RA beauftragt dies zu prüfen. Dieser teilte meine Einschätzung, mit dem Hinweis der Rechtswidrigkeit dieser BV. Die GL lies aber nicht locker und so kam es das unser Gremium diese BV (während meines Urlaubs) abschloß. Ich bin fest entschlossen gegen diese BV zu klagen und komme nun zu meiner eigentlichen Frage.

  1. Wo muß ich den jetzt mit meiner Klage hin? Gehe ich direkt zum Arbeitsgericht und stelle eine Feststellungsklage? Oder muß ich zum Anwalt das dieser eine Klage einreicht? Oder? Oder? Oder?
  2. Und da ich jetzt ja nicht als BR (Gremium) Klage einreiche sondern als AN, wer tägt die Kosten dieser Klage? § 40 BertVG wird hier ja nicht greifen.
  3. Ach und noch was, ist die Zeit die ich aufwende AZ oder muß ich das in meiner Freizeit erledigen, bin ja wie o. geschrieben in dem Fall nur AN?

Danke für eure Hilfe

1.41604

Community-Antworten (4)

V
viktor

15.08.2011 um 10:08 Uhr

Also wenn Du schon einen Anwalt hast, solltest Du mit ihm die vorgehensweise absprechen.

Läßt sich denn im Gremium keine Mehrheit finden, die die BV kündigt? Oder könntest Du die Gewerkschaft um Hilfe bitten (die ja auch Rechtschutz gewährt)?

G
ganther

15.08.2011 um 11:36 Uhr

wie viktor schon sagt, ansonsten als AN selber zahlen (auch wenn Du gewinnen solltest, denn in der ersten Instanz zahlt man selber) und die Zeit investieren

um was für eine tolle BV geht es denn? Als AN musst Du nämlich auch selbst betroffen sein, da dir sonst das Rechtschutzbedürfnis vor Gericht fehlt

C
charlot

15.08.2011 um 12:29 Uhr

eine gesetzwidrige BV kann keine Rechtkraft entfalten. Alos wenn der AG diese anwenden will, muss man als betroffener klagen. Weiter einmal im Gremium das Theme Pflichtverletzung und Folgen ansprechen. Auch einmal was wohl die Koll. sagen, wenn diese erfahren, dass der BR hier rechtwidrig/gesetzeswidrig gehandelt hat.

A
Aidan

15.08.2011 um 12:46 Uhr

BVs, die gegen geltendes zwingendes Recht verstoßen, sind rechtsunwirksam. Wenn du dir sicher bist, lass es drauf ankommen und klage dann die negativen Auswirkungen auf dich ein - aber nicht die Unwirksamkeit der BV ansich.

Gegen eine BV kann man nicht klagen. Streitigkeiten über das Bestehen, die Wirksamkeit und Geltung der BV sind im Beschlussverfahren zu entscheiden. Antragsberechtigt für sowas ist nur der AG oder der BR.

Ihr seid ein komischer Haufen ... ;-)

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