Hallo zusammen,

wir (Gremium) kommen hier gerade etwas ins stocken und darum stelle ich hier die Frage zu einer Kündigung.

Kurz zu den Gegebenheiten:
Wir sind eine GmbH mit 2 Standorten, räumlich ca. 80km voneinander getrennt und gem. §4 auch als einzelne Betriebe zu werten.
In unserer Organisationstruktur gibt es neben der Geschäftsführung zwei Führungsebenen. Die erste Ebene, die zweifelsfrei zu den leitenden Angestellten gehört, verwaltet die einzelnen Resorts (Produktion, Vertrieb, etc.) standortübergreifen, heißt sind an beiden Standorten weisungsbefugt.
Darunter gibt es die Ebene der s.g. Abteilungsleiter, welche auch standortübergreifend arbeiten und in ihren Fachabteilungen weisungsbefugt sind. Sie sind aber keine leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG.

Nun wird einer dieser Abteilungsleiter, welche seinen Hauptdienstsitz am Standort A hat, gekündigt. Er war aber auch je nach Aufgabenumfang 1-3 Tage die Woche am Standort B.

Standort B hat einen Betriebsrat, Standort A nicht.

Nun die Frage! Hätte der Betriebsrat an Standort B zur Kündigung angehört werden müssen, wenn der Kollege an Standort A (dort läuft auch sein Vertrag, weil Firmensitz) gekündigt wurde?
Er war ja prinzipiell auch an Standort B AN im Sinne §5 BetrVG?!

Danke schon mal für die Diskussion bzw. Eure Antworten