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Geschlecht in der Minderheit

S
Sanktanna
Feb 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen/Kollegen, In unserem Betrieb sind zur Zeit 140 Männer und 20 Frauen beschäftigt. Bei 7 zu wählenden Betrieratsmitglieder eine "Patt-Situation ". Sollte keine Kollegin anhand ihrer Stimmen in den BR kommen, kommt es zum Losentscheid, ob eine Frau oder Mann in den BR kommt. Kommt aber eine Kollegin anhand ihrer Stimmen in den BR und scheidet während Ihrer Amtszeit aus dem BR aus, rückt dann eine Kollegin an ihrer Stelle nach, oder wird dann (wann) gelost wer in den BR nachrückt? Siehe oben "Patt-Situation". Herzlichen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

12.09.2017 um 14:17 Uhr

Zitat (Sanktanna): "Sollte keine Kollegin anhand ihrer Stimmen in den BR kommen, kommt es zum Losentscheid, ob eine Frau oder Mann in den BR kommt."

Falsch! Die Angabe der auf das Minderheitengeschlecht mindestens entfallenden Sitze ist zwingender Bestandteil des Wahlausschreibens, siehe § 3 (2) 5. der WO.Der Losentscheid hat also vor Erlass des Wahlausschreibens zu erfolgen.

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