Unserer Kenntnis nach muss der Wahlausschuss aus drei Mitgliedern bestehen. Nun haben wir gehört, dass jedes Mitglied einen namentlich benannten Vertreter haben muss. Ist das richtig? Wenn ja, bedeutet das ja eigentlich, dass wir sechs Personen schulen müssen? Stimmt das? Könnte mir jemand bitte einmal die korrekte Regelung zusammenfassen? Wir möchten natürlich vermeiden, dass die Wahl später anfechtbar wird.