Vorschlagsliste ungültig?
Hallöchen Wir haben gerade eine Betriebsratswahl. Es sind mehrere Vorschlagslistenicht eingereicht worden. Die auslosung der listenplätze ist auch erfolgt und ausgehängt. Jetzt wurde ein leiharbeiter abgemeldet, welcher eine stützunterschrift geleistet hat. Diese Liste hat nun, aufgrund der Abmeldung, nicht mehr die nötige Anzahl an stützunterschriften. Ist die Liste jetzt ungültig, oder kann ich als wv den listenführer noch auffordern dies zu reparieren?
Community-Antworten (5)
01.09.2017 um 16:24 Uhr
also war die Liste zum Ende der Frist in Ordnung ? Dann sehe ich keinen Grund, warum Sie danach noch ungültig werden könnte.
01.09.2017 um 16:33 Uhr
Weil der stützer nicht mehr in der Firma ist und somit auch nicht wahlberechtigt. Somit kann er auch nicht stützen
01.09.2017 um 16:41 Uhr
selbst beantwortet, sehr gut
01.09.2017 um 16:58 Uhr
"Weil der stützer nicht mehr in der Firma ist und somit auch nicht wahlberechtigt. Somit kann er auch nicht stützen"
Der Gedankengang war mir schon klar. Allerdings wurde die Liste vom WV geprüft und für "in Ordnung" befunden. Es wurde ausgehängt, das diese Liste wählbar ist. Ich kenne keinen § der aussagt, das eine gültige Liste bis zur Wahl noch ungültig werden könnte.
Daher dürfte die Liste im Umkehrschluss weiterhin wählbar sein, wenn auch ein Mitglied der Liste "weg fällt".
Fraglich ist natürlich, warum die Liste nur soviele Unterschriften wie nötig gesammelt hat. Aber gut ...
01.09.2017 um 23:08 Uhr
Ergänzend zu celestro
§8 Wahlordnung Ungültige Vorschlagslisten
Wird angewendet in allen Wahlverfahren. Abänderung durch §33 (3) sowie Spezifizierung von Fristen im vereinfachten Wahlverfahren durch §36 WO.
(1) Ungültig sind Vorschlagslisten,
- ................
- ..........................
- die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes) aufweisen. Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht; § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.
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