Erstellt am 29.08.2017 um 12:42 Uhr von kratzbürste
Ich meine es reicht wenn man schreibt: Verhandlungen mit (Name oder Abteilung)
Erstellt am 29.08.2017 um 15:07 Uhr von Pickel
Mit wem - außer dem AG - führt ihr denn betriebsbedingte Verhandlungen?
Erstellt am 29.08.2017 um 16:12 Uhr von Challenger
BAG 7 AZR 643/94 vom 15. März 1995
Leitsatz
1. Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden. Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG Beschluß vom 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625).
2. Für die Prüfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 611 BGB kann der Arbeitgeber auch Angaben zur Art der durchgeführten Betriebsratstätigkeit fordern, wenn anhand der betrieblichen Situation und des geltend gemachten Zeitaufwandes erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit bestehen.