Erstellt am 28.08.2017 um 17:45 Uhr von ganther
Nein wie kommst du darauf? Er kann bis zum Ende seines Vertrages sein Amt ausüben
Erstellt am 28.08.2017 um 20:20 Uhr von BRHamburg
Sprecht doch einfach mit dem Kollegen. Er könnte z.B zum 28.Aug sein Rücktritt erklären und den Weg damit freimachen.
Erstellt am 28.08.2017 um 20:52 Uhr von titaptopper
Irgendwie komm ich mit den genannten Datums nicht klar....
Erstellt am 28.08.2017 um 21:41 Uhr von anwatec
wo ist denn überhaupt das Problem? Entweder macht der Kollege irgendwann (die Daten die genannt sind , sind wirklich verwirrend) Urlaub und will in der Zeit nicht geladen werden, dann rückt eh ein Ersatzmitglied nach. Oder er übt sein Amt bis zum bitteren Ende aus (so wie es ihm auch zusteht) und dann ist das doch auch nicht schlimm. Der BR ist dann schließlich handlungsfähig und darauf kommt es an.
Irgendwie erinnert mich das an Kasperletheater
Erstellt am 29.08.2017 um 03:46 Uhr von BRHamburg
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe macht der Kollege eben nicht Urlaub sondern er bummelt seine Mehrarbeit Stunden ab, was dann kein Verhinderungsgrund wäre. Ob dies dann zu Probleme im Gremium führt ( Beschlussfähigkeit z.B oder bei den Machtverhältnissen ) geht aus der Frage nicht vor.
Erstellt am 29.08.2017 um 08:02 Uhr von takkus
@ anwatec: erinnert mich auch an ein Kasperletheater: nämlich an einen Beitrag vom 07.08.2017 um 15:28 Uhr
Erstellt am 29.08.2017 um 10:35 Uhr von celestro
"eben nicht Urlaub sondern er bummelt seine Mehrarbeit Stunden ab, was dann kein Verhinderungsgrund wäre."
Und wieso sollte das kein Verhinderungsgrund sein ? Selbstverständlich ist das wie Urlaub ...