Bei uns war jetzt gearade Betriebsratswahl. Es gab nur eine Liste. Auf dieser Liste waren die bisherigen Betriebsratsmitglieder am Anfang der Liste. Angeführt von den freigestellten Betriebsrtatsmitgliedern. Die restlichen Kandidaten sind in Reihenfolge der Eintragung in die Liste gelistet. Ist die Sortierung nach "Zugehörigkeit" bzw. "Datum der Eintragung in die Liste" eventuell ein Anfechtungsgrund? Wenn ja wie genau macht man das? Wir sind 4 Kollegen die das Ergebnis anfechten wollen. Habe irgendow mal gelesen das die Liste "alphabetisch" oder "zufälllig" sortiert sein muss.