SBV und BR-Sitzungen
Hallo Schwarmintelligenz, Der SBV sollte ja bei jeder BR-Sitzung dabei sein. Wie ist das aber bei den SBV-Sitzungen. Sollte da ein Mitglied des Betriebsrates auch anwesend sein? Und wie macht ihr das in der BR-Sitzung wenn personelles besprochen wird was die SBV jetzt mal so gar nichts angeht? Schickt ihr die dann raus?
Community-Antworten (5)
28.08.2017 um 18:18 Uhr
Da unser Betrieb nur eine SBV bzw. unser Unternehmen nur eine GSBV hat, hat die (G)SBV keine eigenen Sitzungen. Bei unseren BR und GBR Sitzungen ist die SBV durchgängig anwesend, weil man nie weiss, wo die SBV vielleicht doch etwas einzuwenden/beizutragen hat. Selbst bei personellen Themen gibt es etliche Themen wo sie mitwirken kann/muss. Wie Berücksichtigung von eingeschränkten Personen bei Einstellungen, Arbeitsbelastung für eingeschränkte Mitarbeiter, Softwarenutzung für eingeschränkte Mitarbeiter usw. . Im Umkehrschluss muss man sich auch Fragen, was ist, wenn man die SBV bei relevanten Themen ausgeschlossen hat? Das BetrVG sieht eine grundsätzliche Teilnahme der SBV an Betriebsrats- und Auschusssitzungen vor. Ob es dann wohl auch eine Verletzung der BR-Tätigkeit durch die Ausschließenden wäre?!
28.08.2017 um 19:49 Uhr
Die SBV entscheidet an welchen BR Sitzungen und welchen Ausschußsitzungen Sie teilnimmt. Sie ist immer einzuladen. Niemand anderes entscheidet ob sie teilnehmen darf. Die SBV hat zu allen Themen Rederecht.
29.08.2017 um 09:12 Uhr
Es gibt keine SBV Sitzungen, da die SBV ein Einpersonenmandat ist ! Und den Rest hat Niemand schon erklärt. Die SBV rausschicken is nicht !
29.08.2017 um 12:46 Uhr
Nicht ganz richtig . Die GSBV kann einmal im Jahr zu einer Versammlung der Schwerbehindertenvertretungen einladen. Dies ist angelehnt an die Schwerbehindertenversammlung im Betrieb. zu beiden Veranstaltungen hat der BR kein Teilnahmerecht.
29.08.2017 um 15:04 Uhr
@Niemand, da stimme ich dir zu, nur ist es eine Versammlung und keine Sitzung. Als SBV habe ich nur SBV-Sitzungen bei denen keiner weiter teilnehmen möchte...............
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