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Homepage-Eintrag mit nicht firmeneigenen Personen

B
blondy
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind ein Krankenhaus mit einem privaten Träger. Unser Vorstand (Geschäftsführer) hat nebenbei noch eine eigene Firma. Jetzt haben wir festgestellt, dass in unserer hauseigenen Homepage auf einmal eine Person als Assistentin des Vorstandes erscheint, die in unserem Haus nicht angestellt ist. Der Vorstand meint, dass er laut seinem Vertrag Honorarkräfte nebenbei beschäftigen darf (die Rechnung dafür geht an das Krankenhaus). Da wir seinen Vertrag nicht einsehen können, mag das vielleicht auch stimmen. Aber hat eine fremde Person etwas auf unserer Homepage zu suchen? Vielen Dank für eure Hilfe. Glg.

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Community-Antworten (5)

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RoterFaden

25.08.2017 um 15:54 Uhr

Wenn die "fremde" Person für den GF arbeitet, finde ich es nicht verwerflich, dass sie - wahrscheinlich in ihrer Funktion als Assistentin - auf der Homepage erscheint. Warum stört euch das?

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gironimo

25.08.2017 um 18:28 Uhr

Wenn sie in eurem Betrieb tätig wird, könnt ihr natürlich in den Vertrag Einblick nehmen. (Siehe Neufassung des § 80 Abs 2 BetrVG). Ihr müsst doch prüfen, ob es sich nicht doch um eine Scheinselbständigkeit handelt. Kommt sie denn in den Betrieb und / oder wird für diesen tätig?

E
Ernsthaft

26.08.2017 um 16:18 Uhr

Da wäre noch einiges mehr zu beachten als nur eine ev. Scheinselbstständigkeit. BAG Beschl. v. 15.12.1998, Az.: 1 ABR 9/98

B
blondy

28.08.2017 um 11:46 Uhr

Hallo RoterFaden, die Stelle von der Assistentin/Referentin des Vorstandes wurde letztes Jahr ersatzlos gestrichen. Jetzt erscheint auf einmal diese Stelle wieder mit einer externen Mitarbeiterin. Die ehemalige Stelleninhaberin ist jetzt in einer anderen, minderbezahlten Position weiter bei uns beschäftigt. Das möchten wir nicht zulassen, deshalb meine Frage. Glg.

B
blondy

28.08.2017 um 11:51 Uhr

Hallo gironimo, ja, diese Mitarbeiterin beantwortet Emails und kommt auch in das Haus. Die Sekretärin des Vorstandes wird immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Das möchten wir natürlich nicht zulassen und suchen verzweifelt nach Rechtsgrundlagen. Glg.

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