Entfernung von der Homepage - freigestellter Mitarbeiter
Hallo KollegInnen,
ich habe folgendes Problem. Einem Kollegen ist gekündigt worden. Er und mein Arbeitgeber haben sich mit Hilfe von Anwälten auf eine Vertragsbeendigung geeinigt. Der Kollege wurde bis zum Ende des Jahres freigestellt. So weit, so schlecht.
Nun hat der Arbeitgeber noch in der Freistellung des Kollegen seinen Namen und seine Funktionen von der firmeneigenen Homepage gelöscht. Der Kollege ist damit nicht einverstanden, da er davon ausgeht, dass ihn dies bei Bewerbungen benachteiligen werde.
Wir als Betriebsratsgremium teilen diese Meinung. Können wir gegen die Entfernung etwas unternehmen? Oder muss der Kollege über seinen Anwalt versuchen etwas zu erreichen?
Community-Antworten (5)
25.04.2016 um 17:47 Uhr
Ich halte das für ein individuales Problem und daher alleine für die Sache des Mitarbeiters. Es sei denn, es gibt eine BV, in der geregelt ist, daß die MA auf der Homepage gelistet werden ... oder etwas in der Art.
25.04.2016 um 18:24 Uhr
Das Thema hätte im Aufhebungsvertrag geregelt werden müssen. Jetzt wird man den AG wohl kaum vorschreiben können, Kontaktpersonen zu nennen, die de facto nicht existieren.
Freistellung heißt immer auch Auflösung der Verpflichtungen. Und natürlich muss der AG nur solche Personen vorstellen, die tatsächlich im UNternehmensprozess eingegliedert sind.
25.04.2016 um 18:35 Uhr
inwiefern sollten ihm daraus Nachteile entstehen....
Ehrlich gesagt verstehe ich den AG. Was bringt ihm und seinen Kunden ein Name und eine Funktion auf der hp, wenn dieser nicht mehr als Ansprechpartner vorhanden ist. Das verwirrt nur, und verärgert Kunden, die diese Funktion ansprechen wollen.
25.04.2016 um 20:02 Uhr
Abgesehen davon, dass das auch aus meiner Sicht ein individualrechtliches Problem ist - sehe ich auch diese Nachteile nicht.
26.04.2016 um 15:43 Uhr
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Wir werden das intern diskutieren und dann als Gremium entscheiden, was zu tun ist.
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