Hallo KollegInnen,

ich habe folgendes Problem. Einem Kollegen ist gekündigt worden. Er und mein Arbeitgeber haben sich mit Hilfe von Anwälten auf eine Vertragsbeendigung geeinigt. Der Kollege wurde bis zum Ende des Jahres freigestellt. So weit, so schlecht.

Nun hat der Arbeitgeber noch in der Freistellung des Kollegen seinen Namen und seine Funktionen von der firmeneigenen Homepage gelöscht. Der Kollege ist damit nicht einverstanden, da er davon ausgeht, dass ihn dies bei Bewerbungen benachteiligen werde.

Wir als Betriebsratsgremium teilen diese Meinung. Können wir gegen die Entfernung etwas unternehmen? Oder muss der Kollege über seinen Anwalt versuchen etwas zu erreichen?