Erstellt am 24.08.2017 um 14:48 Uhr von gironimo
Da sollte der BR erst einmal an seine Mitbestimmung aus dem § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG erinnern. Und bevor hier keine Einigung erzielt wurde, trägt niemand ein Hemd mit Firmenlogo. Natürlich muss der BR auch bereit sein, seine Rechte durchzusetzen.
Erstellt am 24.08.2017 um 15:05 Uhr von Silver_ice
Ggf. der Betriebsrat stimmt zu, muss noch geprüft werden was im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag steht. Ist das korrekt ?
Wenn darin nichts steht, gibts es dann eine gesetzliche Grundlage bezüglich den Kosten ?
Erstellt am 24.08.2017 um 16:15 Uhr von gironimo
Warum sollte der BR zustimmen. Welchen Nutzen bringt es für die AN für den AG Reklame zu laufen. Wenn er es so will, möge er die Hemden zahlen. Die Arbeitsmittel beschafft der AG.
Erstellt am 24.08.2017 um 16:54 Uhr von RoterFaden
<Ggf. der Betriebsrat stimmt zu, muss noch geprüft werden was im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag steht. Ist das korrekt ?>
Nein. Der BR muss VORHER prüfen, ob es evtl. eine Tarifvertragliche Regelung gibt.
Sollte es zu einer Betriebsvereinbarung kommen, so stünde diese dann
(im Normalfall) "über" evtl. Regelungen in den einzelnen Arbeitsverträgen.
<Wenn darin nichts steht, gibts es dann eine gesetzliche Grundlage bezüglich den Kosten ? >
Die gesetzliche Grundlage, der dann zu folgen ist,
ist eben das Instrument der Mitbestimmung des Betriebsrats!
Und wie Giro schon schreibt: warum sollte der BR zustimmen, wenn der AG nicht bezahlen will was er gerne hätte...
Du bist selbst kein BR?
Erstellt am 25.08.2017 um 06:31 Uhr von BRHamburg
Es ist ja schon viel gesagt worden was geregelt werden muss vor einer Zustimmung des BR. Ich persönlich würde noch regeln: Wie viele Hemden bekommt jeder Mitarbeiter? Wer ist für die Reinigung der Hemden verantwordlich ( Kosten für Waschmittel, Zeit usw. ) Wie viel Zeit wird fürs Umziehn gezahlt ( pauschal z.b 30 Minuten pro Tag? Oder aber einfach die tatsächliche Zeit? ) Wie ist die Frage von Ersatzhemden geregelt. Der Betriebsrat sollte die Angelegenheit sehr genau prüfen und auch die Kollegen fragen. Denn wie gesagt zählt nach Abschluss der BV in dieser Frage der Arbeitsvertrag nicht mehr.
Erstellt am 06.09.2017 um 12:16 Uhr von Moore
Umziehzeit für die vom Arbeitgeber geforderte Arbeitskleidung ist bezahlte Arbeitszeit.
Ich erinnere: Das ist gerade bis zum BAG durchgefochten und so entschieden worden.
Erstellt am 06.09.2017 um 13:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (Moore):
"Umziehzeit für die vom Arbeitgeber geforderte Arbeitskleidung ist bezahlte Arbeitszeit.
Ich erinnere: Das ist gerade bis zum BAG durchgefochten und so entschieden worden. "
Hat das BAG seine ständige Rechtsprechung geändert? Am 26.10.2016 galt noch, dass die Umkleidezeit dann zu vergüten ist, "wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss". Das trifft hier wohl nicht zu.