...könnte man glauben,wenn man die Aktivitäten unserer GL hinsichtlich unserer Hauptsaison (Fotolabor),die im November beginnt,betrachtet. Sie möchte eine Betriebsvereinbarung abschließen,in der alles rings um Weihnachtssaison geregelt wird.
Ihren Vorstellungen in Sachen Mehrarbeit,Bezahlung steht eine gültige BV "Überstunden" im Wege. Diese möchte sie per neuer BV nun für 3 Monate aussetzen,um ihre Wünsche besser durchzubringen. Der Mitarbeiter wird teils besser,meist aber schlechter gestellt.
Frage: Ist so etwas überhaupt möglich und falls nicht,auf welcher Grundlage? Können wir nur einzelne Punkte für 3 Monate außer Kraft setzten?

Vielen Dank im voraus für eure konstruktiven Antworten!!!