Bald nun ist Weihnachtszeit......
...könnte man glauben,wenn man die Aktivitäten unserer GL hinsichtlich unserer Hauptsaison (Fotolabor),die im November beginnt,betrachtet. Sie möchte eine Betriebsvereinbarung abschließen,in der alles rings um Weihnachtssaison geregelt wird. Ihren Vorstellungen in Sachen Mehrarbeit,Bezahlung steht eine gültige BV "Überstunden" im Wege. Diese möchte sie per neuer BV nun für 3 Monate aussetzen,um ihre Wünsche besser durchzubringen. Der Mitarbeiter wird teils besser,meist aber schlechter gestellt. Frage: Ist so etwas überhaupt möglich und falls nicht,auf welcher Grundlage? Können wir nur einzelne Punkte für 3 Monate außer Kraft setzten?
Vielen Dank im voraus für eure konstruktiven Antworten!!!
Community-Antworten (3)
23.08.2017 um 23:10 Uhr
Im gegenseitigen Einvernehmen ist vieles möglich. Wenn der AG aber nicht bereit ist, Nachteile gegenüber der geltenden BV auszuschließen, wäre ich wenig verhandlungsbereit.
Und im Schnellschuss schon gar nicht. Lasst euch beraten. Zieht einen Fachanwalt bzw Sachverständigen hinzu.
24.08.2017 um 09:15 Uhr
Weiterhin würde ich dem AG klar machen, dass Weihnachten nicht plötzlich vor der Tür steht. Bei uns werden Urlaubs-BVen spätestens ein 3/4 Jahr vorher abgeschlossen. Dann haben die AN Planungssicherheit. Schlappe drei Monate wären mir zu kurzfristig!
24.08.2017 um 14:26 Uhr
Ist wirklich überraschend dieses Jahr mit Weihnachten. Das das ausgerechnet auf den 24.12. des Jahres fällt :-))
Solange ihr euch mit dem AG einigt, ist es aus meiner Sicht auch möglich, eine BV ganz oder in Teilen für einen bestimmtenn Zeitraum auszusetzen.
Falls euer AG das gegen euren Willen machen möchte, fordert ihn doch auf, die Grundlage zu nennen auf derer er das machen möchte. Wir tendieren immer dazu, das vom AG gesagte erstmal zu glauben und suchen dann nach Grundlagen dagegen vorzugehen. Der AG will was, also soll er auch sagen auf welcher Basis er das fordert.
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