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Urlaubsregelung - kann die (teilweise) den AN fest vorgeschrieben sein?

M
mari
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber bei 30 Tarifurlaubstagen/Jahr 6 Tage (Weihnachtszeit) + 5 Tage Sommer + evtl. noch 2 Brückentage ansetzen? Was heißen würde, dass er den Mitarbeitern mind. 11 Tage, wahrscheinlich sogar 13 Tage, fest vorschreibt?

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Community-Antworten (5)

N
nidis

08.11.2005 um 11:07 Uhr

Hallo Mari! Einseitig kann der Arbeitgeber dies nicht tun. Er muß mit dem Betriebsrat eine Regelung gemäß § 87 BetrVG treffen. Gruß nidis

M
mari

08.11.2005 um 12:21 Uhr

Gibt es da nicht eine Regelung, dass der AG nicht mehr als 1/3 des Jahresurlaubes verplanen darf? Wo könnte ich nachlesen?

KH
Kleine Hexe

08.11.2005 um 12:27 Uhr

Sofern es keinen BR gibt kann der AG einseitig den gesamten Urlaub verplanen - Durchaus üblich bei Ärzten, Rechtsanwälten usw.

V
viktor

08.11.2005 um 14:02 Uhr

durchaus üblich in kleinen Betrieben ohne BR ja - aber nicht korrekt. Die Grundsätze des Bundesurlaubsgesetzes sind trotzdem zu beachten - und somit nicht nur die betrieblichen Interessen sondern eben auch an erster Stelle die Bedürfnisse des Arbeitnehmers.

F
ferdi

09.11.2005 um 21:42 Uhr

@ mari,

Das Ganze hier einzugeben ist mir echt zuviel. Ich habe am 28.11.04 alles was die Mitgliederzeitung Publik von ver.di zum Thema Urlaub veröffendlicht hat, abgetippt. Schau mal unter www.altenpflege.de
da gehst Du auf Forum, oben rechts ist das Feld suchen, da gib ferdi Urlaub ein, in der Mitte findes Du alles über das Thema. Es geht bei uns, in der AP, darum das wir immer verschieben müssen oder gar zurückgepfiffen werden. Da ist aber auch einiges bei was Du gebrauchen kannst.

ferdi

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