Erstellt am 08.11.2005 um 10:07 Uhr von nidis
Hallo Mari! Einseitig kann der Arbeitgeber dies nicht tun. Er muß mit dem Betriebsrat eine Regelung gemäß § 87 BetrVG treffen.
Gruß nidis
Erstellt am 08.11.2005 um 11:21 Uhr von mari
Gibt es da nicht eine Regelung, dass der AG nicht mehr als 1/3 des Jahresurlaubes verplanen darf?
Wo könnte ich nachlesen?
Erstellt am 08.11.2005 um 11:27 Uhr von Kleine Hexe
Sofern es keinen BR gibt kann der AG einseitig den gesamten Urlaub verplanen - Durchaus üblich bei Ärzten, Rechtsanwälten usw.
Erstellt am 08.11.2005 um 13:02 Uhr von viktor
durchaus üblich in kleinen Betrieben ohne BR ja - aber nicht korrekt. Die Grundsätze des Bundesurlaubsgesetzes sind trotzdem zu beachten - und somit nicht nur die betrieblichen Interessen sondern eben auch an erster Stelle die Bedürfnisse des Arbeitnehmers.
Erstellt am 09.11.2005 um 20:42 Uhr von ferdi
@ mari,
Das Ganze hier einzugeben ist mir echt zuviel. Ich habe am 28.11.04 alles was die Mitgliederzeitung Publik von ver.di zum Thema Urlaub veröffendlicht hat, abgetippt.
Schau mal unter www.altenpflege.de
da gehst Du auf Forum, oben rechts ist das Feld suchen, da gib ferdi Urlaub ein, in der Mitte findes Du alles über das Thema.
Es geht bei uns, in der AP, darum das wir immer verschieben müssen oder gar zurückgepfiffen werden.
Da ist aber auch einiges bei was Du gebrauchen kannst.
ferdi