Erstellt am 15.08.2017 um 13:37 Uhr von gironimo
Ihr solltet auf die Tagesordnung auch eine "weitere Vertreterregel" setzen.
Wenn BRV und stellvertretender Vorsitzender krank sind, hat der BR auch ein recht, zu einer Sitzung zusammenzutreten . Es müssen aber auch Ersatzmitglieder geladen werden.
Erstellt am 15.08.2017 um 14:05 Uhr von bürgermeister
Für eine Neuwahl des Vorsitzenden sollte der alte BRV bereit sein zurück zu treten.
Wenn dem so ist auf die Tagesordnung mit dem Punkt und dann Neuwählen. Und wie ein Vorschreiber schon schrieb halt die Vertreterregelung.
Das Thema hatten wir bei uns im Gremium ebenfalls. Teile des Gremiums waren der Meinung das unser BRV nicht seinen Aufgaben gerecht wird, weil es ja seine erste Amtsperiode ist sowohl BR als auch BRV. Unserer BRV stellte dann die Vertrauensfrage um zu sehen wie viel Kollegen hinter Ihm stehen und wie viele nicht. Er erklärte sich bereit wenn die Mehrheit ihm nicht mehr das Vertrauen schenkt tritt er zurück.
Wir sind ein 9er Gremium, 6 Kollegen schenkten ihm das Vertrauen, 1 entzog es ihm und 1 enthielte sich. Anfänglich waren es 3 Kollegen die der Meinung waren er wäre nicht mehr der richtige. Aber gut so hat es sich geklärt bis zur nächsten BR Wahl. Der BRV enthielt sich der Abstimmung und die SBV Vertretung sammelte die Stimmzettel ein. Ein Kollege schlug eine geheime Abstimmung vor, womit alle anwesenden einverstanden waren.
Erstellt am 15.08.2017 um 15:40 Uhr von titapropper
Und wenn er dieses Einsehen nicht hat? Dann wird man einen Vorsitzenden nie los?
Erstellt am 15.08.2017 um 18:13 Uhr von gironimo
Doch, man kann ihn auch abwählen. Es muss halt der TOP auf der Tagesordnung stehen.
Bedenken sollte man aber auch die Außenwirkung (wie sehen es die Kollegen) - und hat man jemanden, der es besser macht.