Wir wollen, das unser Betriebsratsbüro wieder in den Betrieb kommt! Wie können wir das erreichen?
Unser Betriebsrat hatte sein Betriebsratsbüro die letzten 5 Jahre immer im Betrieb. Doch seit ca. einem halben Jahr zog die Geschäftsleitung mit den Sekretärinen in eine ausgelagerte Betriebsstätte, die ca 50 km von den anderen Arbeitnehmern (ca 400 Arbeitnehmer) weit weg liegt.In dieser Betriebsstätte sind ausser der Geschäftsleiung nur 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Hier wurde auch das Betriebsratsbüro eingerichtet und von den freigestellten Vorsitzenden bezogen. Es wurde darüber kein Beschluss im Gremium gefasst. Der Vorsitzenden wurde in der Zwischenzeit abgewählt und das Betriebsratsgremium ist der Auffassung, das dieses Büro, was natürlich von keinen Arbeitnehmer betreten wird, weil es die Geschäftsleitung sofort mitbekommen würde, nicht zweckmässig für den Betriebsrat sei. Es gibt eine Gesamtbetriebsvereinbarung, dass die BR Büros vorrangig in diesen Personalcenter zu sein haben, doch dieser wurde im örtlichen Betriebsrat nie zugestimmt. Was können wir tun? Wir wollen, das wir wieder ein Büro in der Nähe unseres Betriebes bekommen! Wo kann ich dazu etwas finden? ist die Fahrtstrecke von ca. 50 km zumutbar, wenn es vorher nur 3 km waren?
Community-Antworten (2)
12.09.2005 um 00:47 Uhr
Was sind denn das für Zustände in Ihrem Unternehmen, daß es eine GBR-Vereinbarung über die Standorte der Betriebsratsbüros in den Betrieben des Unternehmens gibt? Das ist doch eine selbstverständliche Zuständigkeit der örtlichen Betriebsräte. Ein GBR hat dazu gar nichts zu entscheiden. Direkte gesetzliche Regelungen usw. gibt es dazu nicht. Die Zuständigkeit des örtlichen BR ergibt sich aus seiner allgemeinen Verantwortung, seine eigene BR-Arbeit nach den gegebenen betrieblichen Verhältnissen optimal zu organisieren. Wenn Sie weitere Hilfe brauchen (z.B. Vorlage für BR-Beschluß usw.), wenden Sie sich an die W.A.F. (Herrn Britting). Da "werden Sie geholfen!".
12.09.2005 um 10:18 Uhr
Die Rechtsprechung ist eindeutig (siehe Kommentare zum BetrVG). Das BR-Büro gehört in den Betrieb. Einfach eine entsprechende Forderung an den AG verbunden mit dem Hinweis eventueller Rechtsmittel. Ggf. dann tatsächlich das Arbeitsgericht bemühen.
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