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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer darf ins Betriebsratsbüro - haben auch die Geschäftsführer Zugang zum Büro?

A
Achim66
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage zum Thema: Wer darf ins Betriebsratsbüro? In unseren Betrieb ist ein neues Schliesssystem installiert worden. Nun soll das Betriebsratsbüro auch in dieses System integriert werden, mit der Folge das auch die Geschäftsführer Zugang zum Büro haben. Sollte man sich darauf einlassen oder gibt es andere Möglichkeiten?

9.59904

Community-Antworten (4)

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Petrus

28.01.2008 um 15:43 Uhr

Sollte man sich darauf einlassen

No! Nay! Never!

oder gibt es andere Möglichkeiten?

Beschluss fassen, Schloss tauschen, jedes BRM kriegt einen Nachschlüssel, der GF die Rechnung.

M
Mona-Lisa

28.01.2008 um 16:12 Uhr

@Achim, § 40 BetrVG DKK, III. Sachaufwand und Büropersonal RN. 92

und -

Der Betriebsrat hat nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Betriebsratsbüro nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats betritt. Ausnahme Notsituationen (akute Gefahren für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte), in denen der Betriebsrat nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Der Betriebsrat hat Anspruch auf ein Sicherheitsschloss fürs Betriebsratsbüro. ArbG Mannheim vom 2o. Oktober 1999 12 BV4199

und weil's grad so nett ist -

Im Rahmen seines Hausrechts kann der Betriebsrat vom AG verlagen, nicht ohne vorherige Genehmigung das Betriebsratsbüro zu betreten. Die Schlüssel verwaltet der Betriebsrat. LAG Nürnberg, 1. April 1999 - 6 Ta /699

http://www.kamm3000.de/RECHT.HTM

einer geht noch!

Im Falle der alleinigen Nutzung hat der Betriebsrat Anspruch auf ein abschließbares Zimmer. Er allein hat die Schlüsselgewalt und das Hausrecht. Der Arbeitgeber darf die Räume des Betriebsrats ohne dessen Willen weder öffnen noch betreten. Zur Aufgabenwahrnehmung darf der Betriebsrat Betriebsfremde wie Gewerkschafter oder Rechtsanwälte empfangen.

http://mansholt-lodzik.de/19.0.html

Nach Studium dieser Hinweise dürfte sich deine Frage erledigt haben, oder? :-))

P
paula

28.01.2008 um 22:42 Uhr

Ich weiß für diese Antwort bekomme ich Schläge....

Für mich hängt es nicht am Schlüssel! Wichtig ist, dass eure Unterlagen verstaut sind und diese Schränke sind zu!

Natürlich habt ihr Hausrecht und ohne Euer zutun hat niemand die Räume zu betreten, aber so schlimm finde ich das auch wieder nicht. Wenn ihr in dem Büro seid kommt die GF eh nicht rein und wenn ihr nicht da seid sind die Schränke zu. So ist die Vertraulichkeit gewahrt. Und über eines müßt Ihr Euch eh klar sein; wenn die GF rein will wird sie mittel und Wege finden. Bei uns ist das Büro auch nicht verschlossen. Grund: wir wollen, dass jeden Abend geputzt wird!

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 01:54 Uhr

Das sehe ich auch wie paula. Gibt es Schränke die man verschließen kann und einen PC den man mit einem Passwort schützen kann, dürfte ruhig ein Schlüssel bei der GL hinterlegt sein. Sicherlich sollte auch das Reinigungspersonal in das Büro können. Aber was viel wichtiger ist, was sagt die Polizei, Feuerwehr und die Versicherung. Ist eine Schließanlage von den o.g. für den ganzen Betrieb vorgegeben? Ich würde einmal behaupten, ja.

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