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Kündigung / Entlassung

H
HarryS
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege soll wegen Krankheit entlassen werden. Er hat eine 50 % Behinderung wegen Parkinson und kann seine Arbeit nicht mehr nach kommen. Worauf soll er achten falls er gekündigt werden sollte?

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Community-Antworten (3)

B
Belveda

27.07.2017 um 09:03 Uhr

I
ickederdicke

27.07.2017 um 09:12 Uhr

Moin, SBV vorhanden und informiert ? Integrationsamt hat der AG kontaktiert ? Wurde das BEM mit ihm durchgeführt ? Da hier die Krankheitsbedingte Zukunfts Prognose wohl gegen den Kollegen spricht, könnte das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Habt ihr den Kollegen gefragt was seine Pläne sind ? Er hat - wenn realisierbar für den AG - ja den Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz auf dem er sich nach seinen Fähigkeiten und trotz Einschränkungen einbringen kann. Auch hier wäre das Integrationsamt im Boot. Ratet ihm von sich aus das Integrationsamt zu kontaktieren. Und er möge vorsorglich einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen, wenn er keine max. 6 ( Teilerwerbsminderungsrente ) oder nur noch unter 3 Std.täglich ( volle EM.Rente ) arbeiten kann aufgrund der Erkrankung.

G
gironimo

27.07.2017 um 09:53 Uhr

Falls du als BR fragst, worauf achtet ihr? Hoffe, ihr bekommt einen Widerspruch hin.

Ansonsten sollte er neben dem Integrationsamt und der Arbeitsagentur auch unverzüglich einen Fachanwalt aufsuchen.

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