Erstellt am 25.07.2017 um 09:51 Uhr von Pjöööng
Der KBR wird nur dann einen Anwalt beauftragen können, wenn es sich um eine originäre KBR-Zuständigkeit handelt, das kommt selten genug vor.
Bei örtlicher Zuständigkeit beauftragen die BRe ihren Anwalt.
Bei der Wahl des Anwaltes spielen Vertrauen und Kompetenz eine wichtige Rolle.
Erstellt am 25.07.2017 um 10:03 Uhr von gironimo
Eigentlich sollte es so sein, dass man sich für die BR-Arbeit keinen Anwalt "halten" muss.
Wir ziehen vielleicht ein- oder zweimal im Jahr einen Anwalt hinzu......
Erstellt am 25.07.2017 um 20:35 Uhr von Maria 1964
Ihr Glücklichen! Unsere macht bei einfachen Sachen schon Stress! Wir sind dabei BVs zu überarbeiten und ich denke, da ist es schon nicht schlecht einen Anwalt drüber schauen zu lassen.
Erstellt am 26.07.2017 um 14:35 Uhr von Vivaldi
...oder auch die zuständige Gewerkschaft!