Betriebsratswahl
Ich hab eine echt dumme Frage. Leider kann ich momentan nicht im Betrieb nachschauen oder nachfragen:
Wo steht überall vermerkt wer Mitglied im Betriebsrat ist? Ich bin nachgerückt und bin mir nicht sicher, ob es überall bekannt ist. Wer ist dafür zuständig alle die es betrifft (wir sind in Lübeck und unsere Zentrale ist in München) zu benachrichtigen? Schon alleine wegen dem Kündigunsschutz.
Außerdem: Gibt es bei einem Nachrücker eine neue Wahl zum Vorsitzenden und Vertreter? Das ausgeschiedene Mitglied war weder das eine noch das anderen. Aber vielleicht möchte ich ja Vertreterin oder sogar Vorsitzende werden. Wir sind zu dritt.
Ein BR Mitglied soll ja nicht weniger verdienen als Kollegen in vergleichbaren Positionen. Ich verdiene viel weniger als die meisten meiner Kollegen, weil ich kürzer im Unternehmen bin, aber dennoch schon 13 Jahre. Wir sind im Einzelhandel und bei uns gibt es kaum Unterschiede in den Positionen. Ich leite die zweitgrößte Abteilung und habe viel mehr Verantwortung als viele andere. Kollegen die einige Jahre länger dabei sind als ich verdienen über 300€ mehr als. Hätte ich da eine Chance auf Angleichung?
Vielen Dank schon mal!
Community-Antworten (2)
13.07.2017 um 00:44 Uhr
Wenn Du wegen Ausscheiden eines anderen Mitglieds in den BRnachgerückt bist,so geschieht dies "automatisch" per Gesetz mit allen Rechtsfolgen. Den Kündigungsschutz hast Du also unabhängig davon ob es Dein Arbeitgeber mitbekommen hat, odernicht. Der guten Form halber sollten aber Arbeitgeber (z.B. Geschäftsführer) und direkter Vorgesetzter informiert werden.
Vorsitzender und Stellv werden nicht neu gewählt, es sei denn es lässt jemand auf die TO setzen. Ob es geschickt ist, sich gleich nach dem Vorsutz zu strecken musst Du selber beurteilen.
Du hast Anspruch auf die gleiche GehaltsENTWICKLUNG...
13.07.2017 um 01:48 Uhr
Hoffe, dass auf der nächsten Sitzung beschlossen wird, dass du die Grundlagen-Seminare besuchen kannst
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