W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung / GdB 100

BN
BR-Bad Nauheim
vor 16 Std. bearbeitet

Hallo an alle, habe gerade einen kniffligen Fall vorliegen und brauche eure Hilfe,

ein Arbeitnehmer erledigte vor Monaten eine angewiesene Arbeit trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Er erkrankte und hat nun einen GdB von 100. Er hat die angewiesene Arbeit vor seiner Erkrankung nicht mehr erledigt und erhält deshalb jetzt eine Abmahnung.

Wie ist hier die Sachlage, wenn der Arbeitnehmer den Fehler vor der Erkrankung begangen hat?

Ist die Abmahnung rechtes ?

Und muss die SBV über die Abmahnung informiert werden?

Danke für eure Unterstützung

3901

Community-Antworten (1)

L
Lehi2026

07.10.2026 um 13:32 Uhr

Bei einem MA mit Schwerbehinderung muss bei einer Abmahnung die SBV informiert werden. Hier in diesem Fall sehe ich es so, weil die Abmahnung erst jetzt erfolgt und der MA schwerbehindert ist. Datum des Schreibens ist entscheidend. Wurde sicher nicht Monate zurück datiert. Hätte er die Abmahnung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis bekommen, wäre der AG nicht verpflichtet gewesen, den BR noch die SBV zu informieren.

Wenn der MA jetzt die Abmahnung hat, kann er sich an die SBV oder auch an den BR wenden. Denn helfen dürfen beide. So zum Beispiel beim Verfassen eines Widerspruchs mit der Sichtweise des Arbeitnehmers. Oder als Unterstützung in einem Personalgespräch.

Rechtlich ist eine Abmahnung auch noch später möglich, aber nach Monaten ist das bedenklich, weil der AG seine genaue Sichtweise auf das monatelang zurückliegende Ereignis richten muss. Aber möglich ist es. Umso wichtiger ist, dass der MA Einspruch erhebt, falls da was ungenau ist.

Und eine Abmahnung hat erstmal eine Warnfunktion und bedeutet noch keine Kündigung.

Außerdem, wegen desselben Sachverhalts kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht gleichzeitig abmahnen und kündigen – die Abmahnung verbraucht diesen Kündigungsgrund meistens.

Also wenn dem MA ein Fehler unterlaufen ist, auf welchen der AG jetzt reagiert, sollte man, wenn es wirklich so war, die Abmahnung vielleicht annehmen und "Besserung" geloben. Das beruhigt die Gemüter. Und vielleicht gibt es einen trifftigen Grund, warum der MA die Arbeit verweigert hat und kann den AG davon überzeugen, dass er für sich richtig gehandelt hat.

Aber wenn man (ich) den eigentlichen Sachverhalt nicht wirklich kennt, kann man schlecht Infos zum Umgang damit geben. Deswegen dürfte die Antwort hoffentlich ausreichend sein.

Ihre Antwort