Keine Einstellung trotz 100% GdB
Folgender Sachverhalt: Herr Nubbel hat sich am 03.03.11 an den PR der Stadt Köln gewandt und mitgeteilt, dass er stinkesauer und vor allem enttäuscht sei, da er in diesem Jahr erstmalig nicht mehr eine befristete Anstellung bekommen hat, somit nicht gebraucht würde. Sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis endete fristlos am 17.02.10. Herr Nubbel hat einen GdB von 100% (schwerste Verbrennungen). Herr Nubbel hat sich auf die alljährliche Ausschreibung fristgerecht und ordnungsgemäß beworben und jetzt erfahren, dass ein Imitat die Stelle bekommen hat. Die Bewerbung von Herrn Nubbel wurde der SBV nachweislich vorenthalten. Die SBV seinerseits erwog eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ist aber bereits vom Oberbürgermeisteramt zum Stillhalten überredet worden. Der PR will sich am 09.03. dazu äußern.
Das sind alles irgendwie üble Machen- und Seilschaften. Herr Nubbel strebt eine Schadenersatzklage an (Anrecht auf den Erhalt des Jobs wegen bewiesenermaßen besserer Eignung und Unterschreitung der 5%-Marke). Er möchte demnach - eben weil er einen schweren GdB hat - bevorzugt behandelt werden.
Was meint ihr zu diesem Sachverhalt?
Community-Antworten (16)
04.03.2011 um 16:48 Uhr
Was meinst Du denn damit, daß ein Imitat die Stelle bekommen hat?? Ein ebenfalls schwerbehinderter Mensch??
Wenn ja, dann sehe ich persönlich in der reinen Sache keine direkte Benachteiligung.
Das AV von Herrn Nubbel hat geendet, weil die Befristung auslief, oder (so lese ich das, wenn Du von befristeter Anstellung schreibst). Damit ist das "fristlose Ende seines bisherigen AV" zunächst mal völlig ok. Ich hoffe, er hat sich beim AA drei Monate vor Vertragsauslauf gemeldet, rein vorsorglich.
Nun wurde die Stelle ausgeschrieben und ein anderer Schwerbehinderter wurde genommen (Glaskugel :-)). Eine Diskriminierung sehe ich dann nicht.
Klar, wenn die Bewerbung des Herrn Nubbel der SBV nicht vorgelegt wurde, liegt ein Verstoß gegen das BetrVG, bzw. das SGB IX vor. Da die fachliche Eignung von Betriebsverfassungsorganen aber nicht zu prüfen ist, weiß ich nicht, in welcher Art und Weise dies eine Auswirkung gehabt hätte.
Und davon ausgegangen, daß die Stelle an einen Schwerbehinderten gegangen ist, würde eine entsprechende Revsion der Einstellung bedeuten, daß unter den Schwerbehinderten nicht mehr nach Eignung oder sonstigen Gesichtspunkten entschieden wird, sondern dass der mit dem größten GdB die Stelle bekommt. Das ist IMHO auch nicht fair.
Wie gesagt, alles unter der Vorraussetzung, "Imitat" bedeutet ebenfalls Schwerbehinderter. So sehe ich das.
04.03.2011 um 16:50 Uhr
...brennen lassen...
04.03.2011 um 17:09 Uhr
@Ulrik
Imi(-tat) ist in Köln ein Zugezogener... kein Schwerbehinderter ;-)
04.03.2011 um 17:12 Uhr
Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet!
04.03.2011 um 17:22 Uhr
@Immie
Ihr Kölner und eure Fachausdrücke... :-)
Das relativiert meine Antwort schon wieder...
04.03.2011 um 17:24 Uhr
@blackseven Du verunglimpfst Menschen mit einem GdB?
04.03.2011 um 17:32 Uhr
@Kölner, als Betroffener? Glaube kaum.
04.03.2011 um 17:34 Uhr
das Imitat würde aber doch auch benachteiligt wenn er nicht genommen würde.... er ist doch eine ethnische (nichtkölnische) Minderheit
04.03.2011 um 17:38 Uhr
@blackseven Du bist auch ein Nubbel?
04.03.2011 um 17:43 Uhr
@Kölner so sagt man.
04.03.2011 um 17:48 Uhr
@blackseven Dann solltest Du Deine restlichen 4 Tage noch genießen...
Nix es ömesöns
04.03.2011 um 17:52 Uhr
Mer weis et nie, mer stich nit drinn.
04.03.2011 um 17:55 Uhr
Dann...am Dienstag für dich...
04.03.2011 um 17:59 Uhr
@blackseven Et kütt wie et kütt - da häste rech! Ävver: Su en koot levve määt och verdammt vill freud - bis zom Ääschrmettwoch!
05.03.2011 um 17:42 Uhr
@Kölner
GEIL !
Ich wünsch uns schöne *** Tage ;-=
05.03.2011 um 18:56 Uhr
Kölner, mußtest Du mal wieder ins Rampenlicht!?!
Verwandte Themen
Behindertengerechter Bürostuhl - Kann ich als SBV auch tätig werden für MA mit einem 30 GdB oder muss ich dazu erst die Gleichstellung durchboxen?
Hallo, ihr Lieben, ich habe im Laufe der letzten Monate für Gleichgestellte und Schwerbehinderte über Integrationsamt und den Rentenversicherungsträger behindertengerechte Stühle problemlos angeforde
Mitarbeiter mit GdB 20 und kein BEM gemacht
Hallo, ein MA hat GdB 20 und ist dem AG bekannt. Gelten die Besonderheiten des BEM für schwerbehinderte MA auch bei GdB von unter 50? Sprich ohne Gleichstellung?
Zahlen Durcheinander
Hallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Ich habe mal ne betriebsrätliche (muss man ja hier schreiben) Frage - Kann ein WV-Mitglied auch für den BR kandidieren?
Guten Abend alle zusammen. Ich bin wirklich sehr neu hier und möchte Euch eine Frage stellen, die mir trotz den Jungs von google, trotz aller mir bekannten Bücher, trotz eines erwin, trotz dieser und
Einstellung nach §100 BetrVG - ab wann muß die Einstellung dann nach §99 laufen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, leider ist mir noch nicht so ganz klar wie dei Einstellung nach §100 BetrVG erfolgen soll. Ist der §99er damit erstmal außer Kraft oder muß der § paralell laufen? Ab w