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Personenbeförderung + Gewinner werden abgeholt

H
Hansen
vor 4 Tagen

Hallo,

folgender Fall:
Wir haben in einem Gewinnspiel 5 Gewinner gezogen, die an einem Abend mit einer geliehenen Limo angeholt werden sollen.
Die bekommen dann einen Gutschein und dürfen shoppen.
Wir haben nun Versandfahrer, denen auferlegt werden soll, dass Sie die Limo abholen sollen, dann zum Kunden fahren, dann zur Firma und warten so lange, bis der Kunde genug geshoppt hat.

Darf ein Mitarbeiter ohne Personenbeförderungsschein die Kunden befördern?
Bitte um Hilfe.

Gruß Hansen

242015

Community-Antworten (15)

K
Kehler

28.09.2026 um 09:29 Uhr

Sobald die Fahrt im Auftrag des Arbeitgebers stattfindet, ist die Absicht dahinter geschäftlich. Damit greift das Personenbeförderungsgesetz.

H
Hansen

28.09.2026 um 09:30 Uhr

Das bedeutet, man braucht einen Personenbeförderungsschein?

K
Kehler

28.09.2026 um 09:31 Uhr

Ja

G
ganther

28.09.2026 um 10:06 Uhr

@Kehler:

ist das nicht die Ausnahme nach §1 Ziff. 3 der FrStllgV? Aber ich bin da kein Profi....

K
Kehler

28.09.2026 um 11:40 Uhr

Steht schon in §1 (....geschäftsmäßige Beförderung von Personen......)

Meine Meinung dazu.

G
ganther

28.09.2026 um 16:54 Uhr

Das Personenbeförderungsgesetz habe ich gelesen und auch § 1 davon. Aber die von mir zitierte Freistellungsverordnung (FrStllgV) definiert ja gerade Ausnahmen, wann das Gesetz nicht greift. So zumindest meine Lesart. Und in § 1 Zif. 3 heißt es dann eben: "Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, daß für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist"

Aber wie erwähnt, ich bin hier nicht der Profi. Vielleicht kann mich da jemand aufklären, wie Gesetz und Verordnung zusammenwirken...

N
NoobSlayer

29.09.2026 um 09:19 Uhr

Nein, er braucht keinen Personenbeförderungsschein. Die Fahrt erfolgt unentgeldlich.

Aber u.U. reicht der Führerschein Klasse B nicht mehr aus. Kommt auf die Sitzplätze und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs an.

K
Kehler

29.09.2026 um 09:27 Uhr

jetzt gehen die Sichtweisen ja weit auseinander, nur weil die Fahrgäste nichts bezahlen ist es noch lange nicht unentgetlich. Der Fahrer ist angestellt, bekommt Geld dafür. Das Fahrzeug ist gemietet usw.

Ich bleibe bei meiner Meinung und der Rest ist mir nun auch egal

N
NoobSlayer

29.09.2026 um 10:04 Uhr

Ich habe ein Dienstfahrzeug. Und selbstverständlich benötige ich keinen Personenbeförderungsschein, wenn ich Kollegen mitnehme. Das wäre auch etwas lebensfremd. Ebenso brauchen Kollegen keinen solchen Schein, wenn sie für eine Dienstreise ein Fahrzeug mieten.

G
ganther

29.09.2026 um 11:17 Uhr

@Kehler:

aber es geht nach der von mir genannten Vorschrift um "....daß für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist"

Entgelt wird ja nicht entrichtet. Es geht nach der Vorschrift nicht darum, dass der Fahrer Geld bekommt

Aber wie gesagt: ich komme nur über den Wortlaut der Norm

D
DummerHund

29.09.2026 um 19:35 Uhr

Bin heute mit dem Mietwagen zum Urologen hin und her gefahren und habe mich mit dem mal darüber unterhalten (er ist selber Eigentümer seiner Flotte und ich melde mich deshalb erst jetzt).
Er sagt ganz klar, solange der Chef aus der Fahrt zum Schoppen hin und zurück kein Gewinn erzieht ist kein Personenbeförderungsschein notwendig, denn die Fahrt verpflichtet ja nicht zum kauf auf der Schoppingmeile.

Nach der Aussage sehe ich es genauso. Die Zeit der Fahrt die der AG ja dem Fahrer muss der AG dem Fahrer ja eh Vergüten, unabhängig ob dieser was kaut oder nicht. Der AG erzielt ja nur einen Gewinn wenn der Gewinner etwas kauft. Also ist es getrennt zu betrachten.
Ist ein BR im Unternehmen muss dieser halt nur schauen ob die Fahrten für den Fahrer in für den Fahrer als Überstunden geleistet werden sollen oder ob diese in seiner regulären Schicht statt finden sollen. Selbiges gilt natürlich auch für die Verkäufer/innen der angebotenen Waren.

Aber eindeutig ist, es ist kein Personenbeförderungsschein notwendig.

H
Hansen

30.09.2026 um 09:21 Uhr

Anwalt meint auch:
Man braucht kein Personbeförderungsschein

G
ganther

30.09.2026 um 15:46 Uhr

toll, dass wir hier mal wieder ein wenig diskutiert haben. Solche Threads braucht es wieder öfters. Nicht alle sind einer Meinung, aber es wird gut und wertschätzend diskutiert. Das Forum haben manche Menschen hier (versucht) kaputt zu klopfen und die Umstellung des Forums hat auch manche Kollegen abgeschreckt. BR-Arbeit lebt vom Austausch und man lernt mE eine Menge

X
XYZ68

01.10.2026 um 07:33 Uhr

Ich finde es auch toll, dass mal wieder mehr als eine Antwort gegeben wurde.

Leider ist da die neue Forumsstruktur nicht besonders hilfreich - oder ich kapier sie einfach nicht.

Eine Sortierung nach neueste Beiträge wäre halt schön.

F
fantil

01.10.2026 um 07:49 Uhr

@XYZ68 Danke, so sehe ich es auch.

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