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nachträglich aufgetauchte Briefwahlen

T
Taschi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

ich hoffe Ihr könnt mir bei der verzwickten Situation helfen!!!

Vorgeschichte: Bei uns wird auch an Feiertagen und Wochenende gearbeitet, daher endete die Betriebsratswahl an einem Samstag um 23 Uhr. Alles wurde ordnungsgemäß durchgeführt und auch gleich im Anschluß öffentlich ausgezählt. Die "Gewinner" wurden auch schon benachrichtigt. Diesen Donnerstag wird ein entsprechendes Schreiben ausgehängt.

Nun folgendes Problem: und zwar sind nun in der Verwaltung 10 weitere Briefwahlen aufgetaucht. In der Verwaltung befindet sich Samstags niemand. Dies wurde uns am Montag mitgeteilt. Wir können also nicht sicher sagen, ob die Briefe am Samstag oder vielleicht erst am Montag eingegangen sind. Müssen diese Briefe in irgendeiner Form berücksichtigt werden oder sind sie unzulässig. Dazu muß ich sagen, daß sich die Briefe noch immer in der Verwaltung befinden. Also, für jeden zugänglich sind.

Ich hoffe sehr, daß jemand Rat weiß, wie wir das behandeln müssen.

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Community-Antworten (11)

B
BentoBox

13.04.2010 um 19:07 Uhr

Zeitpunkt des Zuganges beim WV auf den Umschlägen vermerken, zu den Wahlunterlagen nehemn und nach vier (?) Wochen vernichten falls es keinen Einspruch gegen die Wahl gegeben hat.

T
Taschi

13.04.2010 um 19:20 Uhr

Leider wissen wir ja nicht wann sie angekommen sind. Wenn es Samstags wäre, müssten wir sie ja mitzählen. Oder nicht?

B
BentoBox

13.04.2010 um 19:26 Uhr

Wann sie beim WV angekommen sind werdet Ihr ja wohl wissen?

Mitzählen dürft Ihr sie nicht mehr!

Ihr habt natürlich zwei kapitale Böcke geschossen:

Ihr habt ein Fristende auf einen Samstag gelegt (siehe § 193 BGB) und Ihr habt nicht sichergestellt dass fristgerecht eingegangene Wahlbriefe auch den WV bis zum Ende der Stimmabgabe erreichen.

Bleibt abzuwarten ob die Wahl angefochten wird.

T
Taschi

13.04.2010 um 19:45 Uhr

Das mit dem Fristende auf einem Samstag, geht bei uns in Ordnung weil es als ganz normaler Arbeitstag zählt.

"Soweit in einem Betrieb auch am Sonnabend, Sonntag oder an Feiertagen gearbeitet wird, tritt - abweichend von den Vorschriften des BGB - auch an diesen Tagen ein Fristablauf ein. Das gilt auch für die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen nicht arbeiten. Ein Arbeitstag liegt in diesem Sinne aber nur vor, wenn die ganz überwiegende Mehrheit der Belegschaft der Arbeit im Betrieb nachgeht (vgl. Rn. 92f.)"

Naja, sie dürfen auf jeden Fall NICHT dazu gezählt werden!

B
BentoBox

13.04.2010 um 19:49 Uhr

Ooops, wieder was gelernt... ;-)

P
Petrus

13.04.2010 um 20:08 Uhr

@Bento: NAja, der andere Bock bleibt aber: "Ihr habt nicht sichergestellt dass fristgerecht eingegangene Wahlbriefe auch den WV bis zum Ende der Stimmabgabe erreichen"

@Taschi: Vielleicht fürs nächste mal daraus lernen, und den letzten Tag der Stimmabgabe auf einen Tag legen, wo auch am Ende der Stimmabgabe noch wer in der Verwaltung ist - also nicht unbedingt Freitag oder Samstag, selbst wenn die Tage nach BGB zulässig sind.

T
Taschi

13.04.2010 um 21:13 Uhr

Ja, wir haben eindeutig einen Bock geschossen!!!

Gibt es dazu einen § oder irgendwas was ich vorlegen kann, daß die Stimmen nicht dazugezählt werden dürfen. Unser Gremium ist sich da nicht einig...

N
nicoline

13.04.2010 um 23:16 Uhr

Taschi, Gibt es dazu einen § oder irgendwas was ich vorlegen kann, daß die Stimmen nicht dazugezählt werden dürfen. Unser Gremium ist sich da nicht einig... da die Briefwahlumschläge ja nun zu spät beim WV angekommen sind, sollte sich das Gremium orientieren an:

§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe (2) Satz 1: Verspätet eingehende Briefumschläge hat der Wahlvorstand mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen zu nehmen.

zu den Wahlunterlagen nehmen und nach vier (?) Wochen vernichten falls es keinen Einspruch gegen die Wahl gegeben hat.

und hier noch etwas zum Lernen für Herrn oder Frau BentoBox:

§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe (2) Satz 2: Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist.

B
BentoBox

14.04.2010 um 00:26 Uhr

Na nicoline,

da kann ich doch stolz drauf sein wie gut ich das im Kopf hatte...

N
nicoline

14.04.2010 um 09:18 Uhr

Hallo BentoBox, Du warst jedenfalls seeeehr nah dran!

B
BentoBox

14.04.2010 um 10:36 Uhr

Und jetzt überlegen wir mal gemeinsam warim ich hinter die veir ein Fragezeichen gesetzt hatte...

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