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Rückkehr in den Beruf

D
DooferBR
vor 16 Tagen

Ich möchte mein Vorsitzendenamt zurückgeben und wieder in meine bisherige Tätigkeit zurück.
Die Mitglieder des Gremiums werden nicht begeistert sein und ich weiß auch nicht ob das Unternehmen eine entsprechende Stelle für mich hätte.
Wie würdet ihr da vorgehen? Mit wem zuerst sprechen? Alter Chef? Personalleiter? Mein Stellvertreter? Ich brauche natürlich auch eine Schulung um wieder auf den aktuellen technischen Stand zu kommen.

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Community-Antworten (4)

OH
Olav HB

27.08.2026 um 09:38 Uhr

Aus Deiner Frage lese ich, dass Du im Augenblick voll freigestellt bist und dass der AG jemand anderem an Deinem Arbeitsplatz gesetzt hat. In unserem Unternehmen sind alle Personen die für ein voll freigestelltes BRM eingestellt wurden, mit einen Sachgrund "bis zum Ende des Mandats von..." eingestellt. Somit ist gewährleistet, dass bei der Rückgabe der Freistellung bzw. bei Ende des Mandats spätestens 2 Wochen später der Arbeitsplatz wieder verfügbar ist.

Ist dies bei euch nicht so geregelt, dann ist es die Verantwortung des AG dafür zu sorgen, dass du deine Arbeit wieder aufnehmen kannst. Da kannst du natürlich aktiv bei helfen, verantwortlich ist aber der AG, nicht du.

Sind dazu Schulungen notwendig, dann ist auch das die Verantwortung des AG.

Ich würde als erstes mit den anderen BRM reden und versuchen zu kommunizieren, warum Du Dein Amt als BRV aufgeben möchtest und die Freistellung von §38 auf §37(2) geändert haben willst. Ist es aus Frust über das Funktionieren des BR? Ist es "Amtsmüdigkeit" aufgrund von ständige Konflikte mit dem AG? Oder liegen die Gründe eher im privaten Bereich (du nimmst die Arbeit zusehr mit nach Hause)? Damit diese Gespräche geordnet ablaufen, würde ich im Vorfeld mit dem SBRV reden und die Sitzungsleitung zu diesem Thema übergeben. So brauchst Du Dich nicht um "Ordnung" zu kümmern.

Sucht gemeinsam nach eine Lösung die für das Gremium gut ist. Die Amtsübergabe sollte geordnet über die Bühne gehen.

Mit diesem Ergebnis spricht ihr beim nächsten Monatsgespäch, oder bei Bedarf auch früher, den AG an und erklärt, dass es eine Amtsübergabe geben wird, vielleicht auch wer evt. das Amt übernehmen wird, und die Folgen für die Freistellungen die ihr habt.

Solange wie du ordentliches Mitglied des BR bleibst, bis zu einem Jahr nach Ende deines Mandats (wenn alles normal verläuft also bis april/mai 2031) hast du ja Kündigungsschutz. Danach kommt noch der Kündigungsfrist, Sorgen um dein Arbeitsplatz brauchst Du Dich also zunächst nicht zu machen. Schlimmsten Falles stelt der AG Dich bis dahin weiterhin frei, Dein Geld bekommst du trotzdem.

K
Kehler

28.08.2026 um 08:45 Uhr

Bei drei vollen aufeinanderfolgende Amtszeiten, verlängert sich der Kündigungsschutz sogar auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit (§ 38 Abs. 3 BetrVG)

F
fantil

28.08.2026 um 09:53 Uhr

§ 38 Abs. 3 BetrVG

(3) Der Zeitraum für die Weiterzahlung des nach § 37 Abs. 4 zu bemessenden Arbeitsentgelts und für die Beschäftigung nach § 37 Abs. 5 erhöht sich für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt waren, auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit.

@Kehler, da steht nichts davon, dass sich der Kündigungsschutz verlängert!

K
Kehler

31.08.2026 um 08:03 Uhr

Hab das mit dem besonderen Beschäftigungsschutz falsch interpretiert.

Hast natürlich Recht.

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