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Anreise zu Schulungen

BM
BR Mitglied
vor 26 Tagen bearbeitet

Kann der Arbeitgeber mittels Dienstanweisung vorgeben das Betriebsratsmitglieder zu einer mehrtägigen Schulung mit einem Firmenbus fahren müssen, obwohl einzelnen Mitgliedern dadurch die doppelte Fahrtzeit entsteht? D.h. tägliche Anreise zur Firma und von dort zusammen weiter zum Schulung.

Laut Arbeitgeber betrifft diese Vorgehensweise nicht nur den Betriebsrat, sondern alle Dienstreisen. Ab wann gilt diese Regelung als Benachteiligung, gibt es bestimmte Zeit- oder Kilometergrenzen? Dazu gab es in der Vergangenheit laut Kollegen durchaus Dienstreisen bei denen private PKWs genutzt wurden.

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Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

22.06.2026 um 08:56 Uhr

Moin,

eigentlich entsteht keine doppelte Fahrzeit, denn wenn man nicht auf Fobi/Dienstreise ist, muss man ja auch in den Betrieb fahren.

Vorteil (legitim aus meiner Sicht) ist, dass der AG nicht x-Mal die gleiche Strecke vergüten muss, sondern nur einmal die Kosten des Firmenfahrzeug zu übernehmen hat. Nutzt der AG kein Firmenbus, sondern fährt man mit 3 Personen, kann der AG bei der Benutzung eines privaten PKWs sogar fordern, dass man eine Fahrgemeinschaft bildet.

Da die Regelung für alle im Betrieb gilt, ist es auch keine Benachteiligung des BR.

Entscheidet man trotzdem mit privaten PKW zu fahren, kann der AG unter Hinweis auf ein verfügbares Firmenfahrzeug m.E. sogar die Übernahme der Fahrtkosten verweigern. Ich vergleiche dies einfach mal mit einer Bahnfahrt. Wnn ich auf eine Fortbildung in Köln fahre, übernimmt mein AG die Fahrkosten eines Fahrkarte der Deutsche Bahn AG 2. Klasse inkl. ein Sitzplatzreservierung. Ich buche aber eine Fahrt 1. Klasse, da ich das perslnlich entpsannter finde. Für mein AG kein Problem, die Differenz zwischen beide Fahrkarten muss ich aber selbst tragen.

G
ganther

22.06.2026 um 12:04 Uhr

wenn die Dienstreiseordnung für alle so gilt, dann ist es ja keine Benachteiligung. Ich verstehe nur das tägliche Fahren nicht. Man fährt doch nur am ersten Tag der Schulung und am letzten. Dazwischen übernachtet ihr doch, oder? Da ist die Rechtsprechung ja gefestigt und sieht auch bei geringen Reisezeiten eine Erforderlichkeit der Übernachtung, da die Zeit nach dem Seminar auch zur Nachbesprechung und Vernetzen genutzt werden kann

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