Unterschrift Unfallanzeige
Kann jedes BR-Mitglied eine Unfallanzeige unterschreiben oder darf das nur der Vorsitzende?
Community-Antworten (3)
07.05.2026 um 21:40 Uhr
mEn darf das nur der BRV oder der BRV-S (bei Verhinderung des BRV)
08.05.2026 um 13:42 Uhr
das sehe ich auch so. Der BR handelt durch den Vorsitz
19.05.2026 um 19:59 Uhr
Men könnte das neben dem Vorsitzenden auch ein Mitglied des Betriebsausschusses tun: „Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.“ (§ 27 Abs. 2 S. 1 BetrVG) Ggf. müsste der BR den Ausschuss diese Aufgabe zunächst übertragen: „Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; […].“ (§ 27 Abs. 2 S. 2 BetrVG)
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