Entlastungsprämie gegen Verbesserungsvorschlag
Hallo,
unser AG plant die steuerfreie Entlastungspämie nur an Mitarbeiter auszuzahlen die einen umsetzbaren Verbesserungsvorschlag einreichen. Wie seht Ihr das, kann der AG das machen?
Community-Antworten (5)
30.04.2026 um 17:54 Uhr
Da wäre der BR meines Erachtens nach mit im Boot. Davon abgesehen ... würde denke ich sehr viel Unmut erzeugen und daher eher nachteilig sein.
30.04.2026 um 17:57 Uhr
Habt Ihr einen Betriebsrat, dann ist dieser an der Gestaltung in der Mitbestimmung, dies wird dann in einer Vereinbarung meist geregelt. Er kann es nicht an eine Bedingung wie "Verbesserungsvorschlag" festmachen, wenn der BR dies nicht so akzeptiert
30.04.2026 um 22:20 Uhr
Dann zahlt es der AG eben gar nicht!
02.05.2026 um 11:26 Uhr
"Dann zahlt es der AG eben gar nicht!"
Ganz genau. Dann hätte der Unmut in der Belegschaft plötzlich eine ganz neue Adresse...
04.05.2026 um 13:18 Uhr
Ganz davon abgesehen, ob er das aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht machen darf, habt ihr denn schon eine Regelung zum KVP und zu damit in Zusammenhang stehenden Prämien? Wenn ja, dann darf der Arbeitgeber das überhaupt nicht, da die Entlastungsprämie zusätzlich zu erfolgen hat und nicht als Ersatz, wenn nein, wird es Zeit, das ihr da mal was auf die Beine stellt.
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