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Nachrücker bei Listenwahl, wenn das geminderte Geschlecht erschöpft ist.

M
Mattei
vor 20 Tagen bearbeitet

Die BR Wahl ist durch eine Listenwahl durchgeführt worden. Was, wenn eine Frau, die in ihrer Liste an letzter Stelle stand und nur wegen des minderten Geschlecht in den BR gewählt werden müsste, die Wahl aber nicht annimmt und zurück tritt? Eine weitere Frau steht auf keiner der anderen Listen. Rückt einer, der aber vor ihr in deren Liste steht, aus ihrer Listen nach oder der Kandidat, der nach den Höchstzahlen als nächster von einer anderen Liste steht nach?

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Community-Antworten (1)

H
HexeKoepenick

22.04.2026 um 11:50 Uhr

"Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz zu Gunsten des Geschlechts in der Minderheit nach Nummer 1 hätte abgeben müssen." (§15,Abs.5,Satz5) also die Person, die nach d'Hondt den Anspruch auf den Sitz hat

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