SBV Teilnahme an Gesprächen
Hallo, bei uns werden keine Monatsgespräche mit dem BR gemacht sondern wöchentliche Gespräche zwischen BRV und Personalchef. Hat die SBV ein teilnahmerecht ?
Community-Antworten (1)
21.04.2026 um 15:09 Uhr
§74 Abs. 1 BetrVG besagt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat (also das Gremium, nicht nur den BRV!) einmal im Monat zusammen sitzen sollen. In Verbindung mit § 95 SGB IX ist der SBV berechtigt an diesem Gespräch teilzunehmen, wenn SBV Themen besprochen werden. In der Praxis (basierend auf Rechtsprechung) hat der SBV aber grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme.
So nett der Austausch zwischen Personalchef und BRV auch sein mag (und so informativ) es ersetzt NICHT das monatliche Gespräch mit dem Arbeitgeber.
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