Betriebsratswahl: Urlaub zu lang für eine Briefwahl?
Hallo allerseits!
Ich bin Teil des Wahlvorstands eines Betriebs mit vereinfachtem Wahlverfahren. Das Ende der Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge ist eine Woche vor der Wahl. Dementsprechend können wir noch keine Briefwahlunterlagen aushändigen, da die Vorschlagsliste noch nicht final ist.
Wir haben nun eine Person, die bereits vor Ablauf dieser Frist in den Urlaub geht und erst nach Ablauf der Nachsende-Frist wieder heimkehrt.
Ist es in so einem Fall für die Person also gar nicht möglich, eine Stimme abzugeben, oder übersehen wir alle da etwas grobes?
Vielen Dank für eure Schwarmintelligenz!
Community-Antworten (1)
14.04.2026 um 18:58 Uhr
Der WV muss den Versuch unternehmen, die Unterlagen ggf. auch ins Ausland zu versenden. Wenn das dann zeitlich nicht funktioniert, hat der MA Pech gehabt.
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