Betriebsratswahl / fehlerhafte Frankierung bei Briefwahl
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur anstehenden Betriebsratswahl.
Der Wahlvorstand hat die Unterlagen für die Briefwahl offenbar mit falscher Frankierung verschickt. Dadurch ist wohl damit zu rechnen, dass die Rückumschläge an die Wähler zurückgehen und nicht beim Wahlvorstand ankommen.
Die Wahl findet am 13.04. statt. Die Briefwahlunterlagen wurden am 27.03. an die Wähler verschickt. Betroffen sind ungefähr 150 Briefwähler bei insgesamt ca. 250 Wahlberechtigten.
Meine Fragen wären:
Wie ist so ein Fehler rechtlich zu bewerten? Muss der Wahlvorstand jetzt sofort alle Wahlberechtigten informieren und neue korrekt frankierte Unterlagen verschicken? Kann so ein Fehler die Wahl anfechtbar machen oder sogar eine Verschiebung erforderlich machen?
Danke schon mal für eure Einschätzung.
Community-Antworten (1)
30.03.2026 um 16:18 Uhr
"Muss der Wahlvorstand jetzt sofort alle Wahlberechtigten informieren und neue korrekt frankierte Unterlagen verschicken?"
Könnte man machen. Allerdings haben viele vielleicht schon gewählt und sind danach in Urlaub gefahren. Also ob das etwas ändert?
"Kann so ein Fehler die Wahl anfechtbar machen"
Oh ja!
"oder sogar eine Verschiebung erforderlich machen?"
Das zu entscheiden ist Sache des WV.
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