Übereichen von Briefwahlunterlagen ohne Frankierung
Hallo zusammen,
ich hätte eine frage bezüglich der Übergabe von Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand an Briefwähler, die die Unterlagen zur Briefwahl angefordert haben. Um unnötiges Porto zu sparen wurde mit den Personen die bereits im Vorfeld Briefwahlunterlagen geordert haben gesprochen, dass Sie die verschlossenen Briefumschläge persönlich an den Wahlvorstand vor dem eigentlichen Wahltermin übergeben. Daher sind die Briefwahlunterlagen bei den Personen mit denen das vereinbart wurde, nicht frankiert. Ich wollte jetzt wissen ob das per Gesetzt zulässig ist oder ob es die Wahl anfechtbar machen könnte?
Community-Antworten (4)
21.03.2018 um 23:46 Uhr
"hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen
- einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,"
wenn Sie aber keinen Freiumschlag verlangen ....
22.03.2018 um 08:05 Uhr
Außerdem es reicht, wenn "Antwort" auf dem Umschlag steht. Dann muss der Empfänger ein höheres "Strafporto" zahlen. Guckst du: https://praxistipps.focus.de/rueckantwort-wer-muss-das-porto-bezahlen_99447
22.03.2018 um 08:15 Uhr
hier ist aber gemeint, das Aus Kostengründen GAR NICHT frankiert wird, da die MA zusagen, den Brief persönlich abzugeben
22.03.2018 um 10:34 Uhr
Ich würde dem Wahlvorstand empfehlen sich das schriftlich bestätigen zu lassen, nicht das irgendwer mal Gedächtnislücken hat :)
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