Betriebsversammlung - Teilnahme von freigestellten MitarbeiterInnen
Hallo, Ich habe gesehen, dass diese Frage bereits 2019 gestellt wurde. Eine wirkliche Beantwortung habe ich nicht gesehen. Dass freigestellte MitarbeiterInnen an der BR teilnehmen fuerfen, ist rechtlich bereits geregelt. Meine Frage ist, wie schaffen wir BR es den Mitarbeitern zugang zu der Veranstaltung zu gewaehren . Alle betroffenen MA mussten von ihren Laptops und Handys abgeben. Koennen wir als BR ihnen Zugang ueber z.B Zoom auf ihren privaten Account einrichten? LG Peter
Community-Antworten (7)
23.03.2026 um 12:23 Uhr
Ich nehme an, Du meinst, Beschäftigten die in Folge eines Konfliktes vom Arbeitgeber von ihre Arbeit freigestellt wurden, nicht die nach §38 BetrVG freigestellten.
Da das Mandat bestehen bleibt, kann der AG weder den Zugang zum Betrieb zwecks BR-Tätigkeit, noch zu Veranstaltungen im Rahmen der BR-Tätigkeit verhindern. Sie können also jeder Zeit zum BR-Büro oder Veranstaltungsraum kommen, wenn es dazu ein entsprechenden Anlass gibt.
Der AG muss außerdem bis zum rechtskräftigen Ende es Arbeitsverhältnisses (und damit des Mandats) die für die BR-Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Hat der BR vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tablets und/oder Laptops und/oder Mobiltelefone, so kann der AG diese erst mit Ende des Mandats zurückfordern.
Natürlich kannman, so man will, auch seine private Telekommunikationsmittel benutzen. Für Laptops empfiehlt sich da aus Datenschutzgründe auf dem Latop einen zweiten Account (z.B. Betriebsrat) einzurichten. Macht man BR-Arbeit, inkl Teilnahme an Besprechungen etc., kann man die sauber vom privaten getrennt abwickeln. Endet das Mandat, löscht man den kompletten Account und ist der Datenschutz gewährleistet.
Nebenbei bemerkt, Zoom wird von viele Datenschützer als nicht datenschutzkonformen Software gesehen. Es wird davon abgeraten dies für BR-Sitzungen zu benutzen.
23.03.2026 um 12:26 Uhr
"Meine Frage ist, wie schaffen wir BR es den Mitarbeitern zugang zu der Veranstaltung zu gewaehren . Alle betroffenen MA mussten von ihren Laptops und Handys abgeben. Koennen wir als BR ihnen Zugang ueber z.B Zoom auf ihren privaten Account einrichten?"
Sie könnten doch einfach persönlich vorbeikommen, wenn sie unbedingt teilnehmen wollen.
P.S. geht es um BR-Mitglieder oder um "normale" AN?
23.03.2026 um 13:26 Uhr
Hallo Olaf, danke fuer deine Antwort. Nin, ich meine nicht §38 BetrVG undes handelt sich bei den freigestellten Mitarbeitern nicht um BR MitgliederInnen sondern um "normale" Mitarbeiter Innen. Da manche betroffenen MA nicht vor Ort sind, sonder sonst immer per TEAMS uber ihre Laptops bzw Handys sich einwählen , aber nun gesperrt sind, wissen wir nicht, wie wir ihnen den Zugang gewähren koennen.
23.03.2026 um 13:28 Uhr
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, geht es um freigestellte Arbeitnehmer. Diese haben das Recht zur Teilnahme an Betriebsversammlungen. Solange wie das Arbeitsverhältnis besteht darf der Arbeitgeber auch den zutritt zum Gelände im Zusammenhang mit der stattfindenden Betriebsversammlung nicht untersagen. Was jetzt die Handys oder Laptops in diesem Zusammenhang für eine Rolle spielen , erschließt mir leider nicht.
23.03.2026 um 13:51 Uhr
Der während der Coronazeit gültige §129 aus dem BetrVG zur Abhaltung virtueller und/oder hybrider Betriebsversammlungen wurde wieder gestrichen. Eine Teilnahme per Zoom oder Teams an einer Betriebsversammlung ist rechtlich grundsätzlich nicht möglich. Das gilt für alle MA, egal aus welchem Grund freigestellt oder auch nicht. Betriebsversammlungen können nach wie vor nur in Präsenz abgehalten werden.
23.03.2026 um 15:54 Uhr
"Solange wie das Arbeitsverhältnis besteht darf der Arbeitgeber auch den zutritt zum Gelände im Zusammenhang mit der stattfindenden Betriebsversammlung nicht untersagen."
Gilt das auch für unwiderruflich freigestellte AN?
23.03.2026 um 19:02 Uhr
Dankeschoen an alle! Ihr habt mir wirklich schnell und ausfuehrlich weitergeholfen.
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