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wählbar trotz Mutterschutz

P
PHPN
Mrz 2026 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin ist noch bis 30.09.2026 im Mutterschutz. Bei uns ist die Betriebsratswahl am 6.5.2026. Nun steht sie auf einer Vorschlagsliste. Ist dies möglich? Kann sie gewählt werden Grundvoraussetzung: ~ ist über 18 Jahre alt ~ arbeitet schon mehrere Jahre in Unternehmen

???????

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

23.03.2026 um 11:50 Uhr

da eine Antwort mind. 10 Zeichen haben muss: JA

C
celestro

23.03.2026 um 12:23 Uhr

Du postest selbst die Voraussetzungen (die erfüllt sind) und zweifelst trotzdem am Ergebnis? Irgendwie seltsam, findest Du nicht?

OH
Olav HB

23.03.2026 um 12:25 Uhr

Etwas ausführlicher: Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, ist so zu vergleichen mit eine AU. Auch während der Elternzeit bleibt das Mandat bestehen und kann, wenn gewünscht, ausgeübt werden. Allerdings gibt es hierfür KEINE Zeitgutschrift, es gilt als pures Ehrenamt.

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