Freistellung von Wahlhelfern
Wir benötigen für die Durchführung der BR-Wahl Wahlhelfer. Ein Kollege hat sich dafür gemeldet. Der AG will ihn aber nicht freistellen, mit der Begründung, er sei unabkömmlich. Kann man aus §1 (2) WO einen rechtlichen Anspruch ableiten, bzw. gibt es überhaupt einen rechtlichen Anspruch? Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
15.03.2026 um 20:28 Uhr
Was sagt denn der MA dazu? Und es wäre ja nur für den Wahltag. Wobei ich nicht denke, das man einen Anspruch auf Freistellung genau DIESES einen MAs durchsetzen können wird. Es sei denn, die Aussage des AG ist offensichtlich vorgeschoben.
16.03.2026 um 11:17 Uhr
Ist denn eine betriebliche Verhinderung (ähnlich wie für die BR-Sitzung) objektiv für jeden Erkennbar? Wenn ja, wird es sicher jemand anders machen können. Oder würde der AG das voraussichtlich generell so versuchen?
Die objektiven Gründe für eine Verhinderung sind jedenfalls nicht nach Lust und Laune definierbar. Es können Dinge sein wie ein Systemausfall, Revision oder die Notfallbereitschaft z.B. im Sanitätsdienst.
Wenn die Gründe aber verhältnismäßig schwammig sind, kann man das dem AG durchaus als Wahlbehinderung auslegen, die bei Vorsatz sogar einen Straftatbestand darstellt - im Grunde genau so wie bei der Behinderung der BR-Arbeit.
Vielleicht ist ihm das so nicht bewusst? Dann am besten mal drüber aufklären.
Verwandte Themen
Freistellung von Wahlhelfern
ÄlterHallo zusammen, hat jemand einen Musterbeschluß zur Freistellung von Wahlhelfern am Wahltag?
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Stimmzettel Betriebsratswahl - wie muss der aussehen?
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage zum Aussehen des Stimmzettels. Bei uns fand die Wahl am Dienstag , den 09.05. statt. Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt. Laut WO §11 ist es ausreichend, we
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied