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Behebung von heilbaren Fehlern auf Originalliste?

DK
Dieter Klapper
Mrz 2026 bearbeitet

Wir haben einen Wahlvorschlag mit einem heilbaren Fehler eingereicht bekommen. Müssen / dürfen wir dem Listenführer die Originalliste zurückgeben, damit der Fehler auf der Originalliste behoben werden kann ? Oder muss die Originalliste beim Wahlvorstand bleiben und der Fehler wird auf einer Kopie behoben ? (Der Fehler ist, dass eine Unterschrift eines Kandidaten fehlt)

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Community-Antworten (4)

D
Damei1981

10.03.2026 um 10:59 Uhr

Kopie zurück!

Original bleibt beim WV!

N
netteannette

11.03.2026 um 13:37 Uhr

Der WV muss ja den Listenführer unverzüglich über den heilbaren Fehler informieren. Original verbleibt beim WV. Ob man jetzt jetzt jedoch auf einer Kopie eine Original-Unterschrift nachreichen kann, bin ich mir nicht sicher. Mein Vorschlag wäre, dass der Listenführer den Kandidat zum WV schickt und dieser dort vor Ort auf der Originalliste unterschreibt.

C
celestro

11.03.2026 um 14:38 Uhr

der AN muss die Liste heilen. Ich denke nicht, das der AN zum WV "rennen kann". Es ist ja nicht "seine Liste".

X
XYZ68

11.03.2026 um 17:35 Uhr

Es ja auch eine schriftliche Erklärung, das man der Kandidatur auf der Liste xy zustimmt. In Schriftform, also keine Mail sondern ein Blatt Papier mit der eigenhändigen Unterschrift des Kandidaten.

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