Erstellt am 24.02.2009 um 07:30 Uhr von rolfo2
Wie kommst du auf 3 Stützunterschriften. Die Liste braucht bei euch 12 Stützunterschriften, und zwar jede Liste, egal wieviel Kandidaten auf der Liste sind.
Du musst nicht die Originalliste rumreichen, als Wahlvorstand ist es auch nicht deine Aufgabe. Der Listenführen hat für die nötigen Stützunterschriften zu sorgen, nicht der Wahlvorstand.
Listenwahl ist die normale Variante. Persönlichkeitswahl die Ausnahme. Wenn nur eine Liste eingereicht wird gibts eine Persönlichkeitswahl, ansonsten immer Listenwahl, selbst wenn nur einer auf der Liste steht.
Was ihr möchtet tut nichts zur Sache. Betriebsratswahl ist kein Wunschkonzert.
Und du als Wahlvorstand solltest hier ganz neutral sein und nicht versuchen was zu vermeiden was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ich denke,. du solltest schnell ein Seminar für Wahlvorstände besuchen, sonst geht noch was schief bei eurer Wahl
Erstellt am 24.02.2009 um 07:51 Uhr von Postbote
@WK-KW
na jetzt aber schnell zu euerer Gewerkschaft, alles was für eine Ordentliche BR Wahl besorgen, da gibt es den Wahlhelfer auf CD und Seminare auch, wenn noch kein BR besteht, kann ma ja nicht auf eine Histroie ( Wahlunterlagen ) zurück greifen, schade...na und bei der Listenwahl und Persönlichkeitswahl, gibt es schon Gravierende unterschiede. Man müßte Wissen bei welchen Stand ihr zurzeit bei der Wahl seid?...
Erstellt am 24.02.2009 um 07:56 Uhr von Pharm
Hallo WK-KW,
wenn Du eine Listenwahl vermeiden willst, solltest du alle, welche Interesse an einer Mitarbeit im BR haben, mit auf Deine Liste nehmen. (Du scheinst ja Listenverantwortlicher für diese Liste zu sein). Aber: Zuerst müsst Ihr unbedingt einen korrekten Wahlvorstand haben.
Ich denke, am Besten holt Ihr Euch Unterstützung von einer Gewerkschaft. Wenn es bei Euch schon Mitglieder gibt ist das gut, die helfen aber auch zu Anfang ohne Mitglieder.
Bei uns hatten die uns an einem Tag unterwiesen, wie wir einen Wahlvorstand bilden, welchen formellen Weg wir einhalten mussten, welchen Unterschied es gibt zwischen Listen- und Personenwahl u.s.w.
Besonders hilfreich war eine CD mit einem „Wahlrechner“. Damit konnten wir Termine korrekt festlegen, Wahllisten korrekt erstellen, das Wahlergebnis korrekt ausrechnen u.s.w.
(Wichtig, damit die Wahl hinterher nicht angefochten werden kann)
Also: Zuerst Hilfe bei einer Gewerkschaft suchen (bevor Ihr überhaupt irgendetwas in die Wege leitet) und nach der Wahl so schnell wie möglich die ersten Seminare zur BR-Arbeit besuchen. Hier gibt es freie Träger (wie WAF) oder die Gewerkschaften.
Viel Erfolg…
Erstellt am 24.02.2009 um 08:00 Uhr von Mona-Lisa
@WK-KW,
"Mit den Wahlvorbereitungen bin ich beaufrtagt worden."
Ich hoffe, "ich" sind 3 Kollegen, die den Wahlvorstand bilden! Denn sonst kannst du alles, was du bisher als "Beauftragter" gemacht hast in die Tonne kippen.
http://www.soliserv.de/Betriebsratswahlen-Wahlordnung-WO-BetrVG.htm
Setzt euch mit der für euch zuständigen Gewerkschaft in Verbindung, tretet bei (wenn noch keiner drin ist) und zieht die Wahl richtig und gesetzteskonform auf. Du glaubst gar nicht, wieviel Fehler man da machen kann.
Die ersten sind wahrscheinlich schon passiert!
Erstellt am 24.02.2009 um 08:16 Uhr von RAKO
@WK-KW
Und bevor Du Pharms Antwort missverstehst:
Die Listen sind NICHT vom Wahlvorstand zu erstellen. Als Mitarbeiter bist Du natürlich nicht ausgeschlossen auch eine Liste einzureichen, aber in Deiner Eigenschaft als Wahlvorstand must Du die Liste so neutral behandeln wie jede andere.
Wenn Ihr (damit meine ich alle Kollegen) bei der Wahl unerfahren seid, kann es allerdings sinnvoll sein a) Listenvordrucke zur Hand zu haben und b) all denjenigen die eine Liste aufstellen wollen die Konsequenzen aus der Einreichung mehrerer Listen klarzumachen (sprich Listenwahl) und ggf. darauf hinzuweisen, dass es bereits eine Liste gibt (wenn es schon eine gibt). Das ist legal und keine Wahlbeeinflussing. Wahlbeeinflussung (und damit verboten) ist es, den potentiellen Listenführer dazu zu drängen keine eigene Liste einzureichen. Natürlich ist auch keiner an die Vordrucke gebunden. Ein einfacher Zettel, der ansonsten die Bedinungen an eine Liste erfüllt ist natürlich auch immer eine gültige Liste.
Erstellt am 24.02.2009 um 08:36 Uhr von WK-KW
@all
Ich denke, ich muss jetzt doch etwas weiter ausholen.
Also ich, "WK-KW", bin derzeit noch gar nichts, denn die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes findet erst übermorgen statt. Allerdings sehen mich schon jetzt sehr viele Mitarbeiter als potentiellen Betriebsrat an. Derzeit sammle ich Informationen um die Fehler, die in verschiedenen Posts angesprochen werden, zu vermeiden. Von WAF habe ich das Programm "Wahlhelfer" gekauft, das ich als große Hilfe ansehe.
Aufgrund der Situation im Betrieb sind viele MA sehr unsicher und verlassen sich ziemlich stark auf mich, was natürlich große Verantwortung mit sich bringt. Das war der Hintergrund für meine ursprünglich gestellten Fragen - wobei ich mich sehr auf konstruktive Antworten freue.
Zum Thema Gewerkschaft: In unserem Betrieb gibt meines Wissens (und ich kenne die meisten MA persönlich) es keine gewerkschaftlich organisierten MA und auch der AG ist nicht in einer Arbeitgebervereinigung.
Erstellt am 25.02.2009 um 08:38 Uhr von RAKO
@WK-KW
So wie Du es darstellst habt Ihr ein echtes Problem - nämlich das Henne-Ei Problem.
Ihr wollt eine Wahl einleiten (auch da kann man schon Fehler machen) habt aber effektiv a) keine Unterstützung (z.B. durch Gewerkschaften), b) keine Ahnung und c) auch noch keinen Schulungsanspruch, da dieser erst nach der Wahl des Wahlvorstandes entsteht.
Ich kann den Tip nur nochmal wiederholen: Versichere Dich, welche Gewerkschaft für Euch zuständig ist und tritt augenblicklich mit dieser in Verbindung. Im Zweifelsfalle werde einfach Du Mitglied, dann müssen sie zumindest Dich unterstützen. Das Euer AG nicht im Verband ist tut überhaupt nichts zur Sache. Die Unterstützung der GEW ist nicht davon abhängig.
Das Programm "Wahlhelfer" kenne ich nicht, aber Dein Beispiel mit den 3 Stützunterschriften je Listenbewerber (was ja schon als falsch erklärt wurde) zeigt mir, das dieses Programm nicht Fool-Proof ist (wenn Du diese Info aus dem Programm hast - bzw. wenn Du diese Information nicht in dem Programm gefunden hast).
Das schlimmste was Euch passieren kann ist, das am Ende die Wahl gekippt wird, weil Ihr schon bei der Betriebsversammlung (oder bereits bei der Einladung dazu - z.B. wer hat die gemacht? Drei WAHLBERECHTIGTE AN aus dem Betrieb?) einen Fehler begangen habt.
Wenn Ihr diese Hürde geschafft habt müssen alle Wahlvorstände IMO unverzüglich auf Schulung geschickt werden. Dazu beschliesst der Wahlvorstand auf seiner ersten Sitzung die Teilnahme der Wahlvorstände an der Schulungsveranstaltung.
Allerdings habt Ihr da erneut ein Problem: Die meisten Wahlschulungen sind erst gegen Ende des Jahres!!!! (Kennt jemand einen Anbieter der aktuell derartige Schulungen durchführt?) Ggf. müsst Ihr ein Inhouse-Seminar anleiern - Euer AG wird sich freuen.
Erwarte bitte nicht, das wir Euch da durchleiten können - das würde den Rahmen bei weitem sprengen.