Fehler beim Versenden der Briefwahlunterlagen
Hallo, bei unseren Briefwahlunterlagen, hat sich ein Fehler eingeschlichen. Anscheinend hat einer oder mehrere keinen Umschlag für den Wahlzettel enthalten. Jetzt hat der eine Kollege die Erklärung mit dem Wahlzettel zusammen in den Rücksendeumschlag gesteckt. Ist dieser dann automatisch ungültig? Auch wenn der Wahlzettel ansich richtig gefaltet wurde mit der Schrift nach innen? Kann man das anfechten, weil der Vorstand einen Fehler gemacht hat? Der Kollege steht auch auf der Liste des zu wählenden Betriebsrates. Wir haben normales Wahlverfahren mit Personenwahl, da nur eine Liste eingereicht wurde.
Community-Antworten (1)
21.03.2026 um 06:22 Uhr
Selbst zum Briefe versenden zu unfähig, wahnsinn, echt!
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