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Beleidigung eines BR Mitglieds von einem Kollegen

S
stankgiudo
Mrz 2026 bearbeitet

Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmens (ca. 700 Mitarbeiter) hat ein Mitglied des Gesamtbetriebsrates mehrfach beleidigt. Was für Konsequenzen kann es für diesen Mitarbeiter haben, wenn er die Beleidigungen nicht unterlässt?

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Community-Antworten (7)

H
hamsterpups

02.03.2026 um 08:59 Uhr

Arbeitgeber wurde schon informiert? Hat der was unternommen? Wird der GBRM wegen seiner Tätigkeit als GBRM beleidigt oder unabhängig davon? Strafanzeige wegen Beleidigung könnte man natürlich stellen.

S
stankgiudo

02.03.2026 um 09:01 Uhr

Ich habe den zuständigen Betriebsleiter darüber informiert. Dieser hat den Kollegen zum Gespräch gebeten, und ihn gebeten solche Äußerungen in Zukunft zu unterlassen, da ich ein freigestelltes Mitglied des GBR bin.

OH
Olav HB

02.03.2026 um 09:49 Uhr

Davon ausgehend, dass ein persönliches Gespräch zur Klärung kein Erfolg bringt, ist tatsächlich der Arbeitgeber am Zug. Der Vorgesetzten (Bereichsleiter) macht das richtige, lädt zu ein Personalgespräch ein und macht klar, dass Beleidigungen jedlicher Art im Betrieb völlif unangebracht sind. Vielleicht sogar eine Entschuldigung angebracht wäre. Dann ist der betreffende Arbeitnehmenden wieder in der Pflicht. Entweder er unterlässt beleidigende Aussagen in Zukunft, egal ob mit oder ohne Entschuldigung, und die Ruhe kehrt wieder. Hält er sich nicht an der Vorgabe des Bereichsleiters in ZUkunft Beleidigungen zu unterlassen, ist wieder der Bereichsleiter am Ball.Der entscheidet ob dieses Verhalten eventuell eine offiziele Abmahnung rechtfertigen könnte. Parallel dazu kan auch eine Beschwerde nach §85 BetrVG beim Betriebsrat eingehen. Dann entscheidet der BR ob sie die Beschwerde für berechtigt hält oder nicht. Wenn ja, dann wird er AG aufgefordert abhilfe zu schaffen (Beachte: Der BR kann nicht vorschreiben wie die Abhilfe aussehen soll!). Bleiben alle Versuche den betreffenden Mitarbeitenden dazu zu bewegen Beleidigungen zu unterlassen, kann am Ende der BR verlangen, dass eine Kündigung wg dauerhafte Störung des Betriebsfriedens erfolgt. Die Latte dafür liegt aber beim Arbeitsgericht ziemlich hoch, wir können hier nicht beurteilen ob am Ende tatsächlich ausreichend Gründe hierzu vorliegen. Manchmal ist es aber besser, wenn man als Betroffene einmal tief durchatmet, mit dem Kopf schüttelt und weiter geht. Beleidigungen die keine Reaktion hervorrufen sind wirkungslos.

M
Muschelschubser

02.03.2026 um 14:25 Uhr

Ach, der Tagträumer arbeitet bei Euch?

D
DummerHund

04.03.2026 um 01:40 Uhr

Gääähn. Die letzte Antwort kann man ruhig ignorieren, denn nichts ist so wie es ist und nichts ist so wie es zu sein scheint.

C
celestro

04.03.2026 um 08:16 Uhr

der Troll (hier und heute unterwegs als celistro und Olav HB) ist schon sehr sehr lange krank

X
XYZ68

04.03.2026 um 08:16 Uhr

Die Beiträge von OIaf HB (den von 19:25) und Celistro darf man getrost ignorieren. Sie stellen eine Mindermeinung da.

Aber ganz nebenbei: Ich finde es ja schon schäbig und feige, sich hinter ähnlichen oder auf den ersten Blick identischen Nickname zu verstecken. Celistro vs celestro oder jetzt OIav HB vs Olav HB Die letzten sind doch Identisch? -weit gefehlt Der eine schreibt sich mit einem großen I der andere mit einem kleinen L (l).

Wie tief muss man sinken, um nicht mal hinter seinen eigenen Meinung zu stehen.

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