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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beleidigung und Abmahnung wegen der Bezeichnung "NERD"

A
alleneune
Jul 2019 bearbeitet

Beleidigung und Abmahunung wegen der Bezeichnung "NERD" ? Hallo einer der Computer Jungs in unser Firma hat einen Anwender "Nerd" genannt, leider war es ein Vertriebler und der Rannt zum Personalchef. Der Schrieb gleich eine Abmanung wegen Beleidigung und igendwas von Firmen Regeln...

Meine Frage ist geht das ? Ist die Bezeichnung "NERD" tatsächlich eine Beleidigung und hat eine Abmahnung als folge?

2.22105

Community-Antworten (5)

B
bubie

15.06.2010 um 13:00 Uhr

Was bedeutet Nerd? Wäre ich der Vertriebler hätte ich den anderen ausgelacht und gesagt, er solle erstmal schimpfen lernen...

Eine Abmahnung ist bei einer Beleidigung "normal", über eine fristlose Kündigung kann man streiten. Wobei man jetzt schauen müsste, ob "Nerd" wirklich eine Beleidigung darstellt..

MfG Bubie

K
kainil

15.06.2010 um 13:04 Uhr

Hallo alleneune Die moderne Bezeichnung für Computerfreak ist Nerd, wobei diese Bezeichnung in Computerkreisen als echtes Kompliment gilt,[1] darüber hinaus aber auch abwertende Anklänge im Sinne von Eigenbrötler aufweisen kann.

Ob jemand ein Nerd ist, hängt in erster Linie von der Einschätzung des Umfelds ab. Zwei Wertungsvarianten lassen sich feststellen:

Außenstehende meinen Nerd tendenziell abwertend. Betroffene verwenden Gleichgesinnten und sich selbst gegenüber den Begriff umgekehrt als Auszeichnung.

F
Forentroll

15.06.2010 um 13:31 Uhr

@alleneune laut wikipedia ist die Deffinition: Nerd (engl. für Langweiler, Sonderling, Streber, Außenseiter, Fachidiot) steht für besonders in Computer oder andere Bereiche aus Wissenschaft und Technik vertiefte Menschen. Manchmal wird auch ein überdurchschnittlicher Intelligenzquotient (IQ) als begleitende Eigenschaft genannt.

Die moderne Bezeichnung für Computerfreak ist Nerd, wobei diese Bezeichnung in Computerkreisen als echtes Kompliment gilt,[1] darüber hinaus aber auch abwertende Anklänge im Sinne von Eigenbrötler aufweisen kann.

Es kommt imme rauf zwei Dinge an. 1. Wie ist die Aussage gemeind? 2. Wie nimmt der Empfänger dieses auf?

Leider hast du nicht geschrieben, in welchen Zusammenhang das gesagt wurde. Jedoch tippe ich mal darauf, dass der Vertriebler sich bloß gestellt fühlte.

Wenn man sich die allgemeine Darstellung eines NERDs ansieht ist es schon eine Beleidigung!

U
Ulrik

15.06.2010 um 13:55 Uhr

@alleneune Wie Forentroll schon sagte, es kommt darauf an wie der Vertriebler diese Aussage aufgenommen hat. Wenn er sich dadurch beleidigt fühlte (siehe Wikipedia: "Sonderling, Aussenseiter"), dann hat er auch das Recht, daß dagegen Massnahmen ergriffen werden. Die Abmahnung ist gerechtfertigt, wenn auch in diesem Fall eine protokollierte Ermahnung ausgereicht hätte (persönliche Ansicht), da das Wort "Nerd" nicht direkt ein Schimpfwort ist. Aber, der Empfänger bestimmt die Botschaft!!

Liebe Grüße

W
Waschbär

15.06.2010 um 16:57 Uhr

@a9, ach manno das ist doch alles Harmlos ! Guckst du übersetzung...

N.E.R.D oder NER*D (Kurzform für No One Ever Really Dies)

so und das soll der Ag mal Plausiebel in eine Beleidigung Pressen. !

Wie gut das der Armin nicht NÖRD rief ! ! Das ist im Skadinavischen ja durch aus eine Beleidigung ! Ich stelle mal die Übersetzung von NÖRD hier rein ! IST ein Orginal ! NÖRD Vælkomin á heimasíðuna hjá nörd. Vit elska góð hugskot, skapan og samskifti. Og tað er eisini tað, sum vit arbeiða við, og tað er eisini tað, ... Weiste bescheid ?

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