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Wie wird eine Wahlkommission gebildet?

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ratzi1967
Mrz 2026 bearbeitet

Wir wollen einen BR gründen und arbeiten im Moment im Untergrund. Erste Aufgabe: Gründung der Wahlkommission

Reichen 3 Leute? Muss die Wahlkommission durch die Belegschaft gewählt werden oder reicht es wenn sich 3 Leute finden und sagen, wir sind die Wahlkommission und wir organisieren die Betriebsratswahl?

Wenn von der Belegschaft zu wählen - offene oder geheime Wahl (das könnte man ja bestimmt auch abstimmen lassen)? Reicht es dann wenn auf Zuruf 3 Kandidaten vorgeschlagen werden und durch Handzeichen abgestimmt wird (offene Wahl).

19503

Community-Antworten (3)

LA
Lutius Albutius

28.02.2026 um 17:39 Uhr

Bist Du Mitglied in der Gewerkschaft 🤔 Wenn nicht, würde ich Dir empfehlen einzutreten 😉 Dann hat die Gewerkschaft nämlich das Recht, eine Betriebsversammlung anzuberaumen, in der ein Wahlvorstand gewählt wird. Die Gewerkschaft begleitet den Wahlvorstand bei der Einleitung und Durchführung der BR'wahl. Ganz wichtig ist, dass die Gewerkschaft den oder die Initiator/en gegenüber dem AG nicht offenbaren muss, falls dieser wissen will, welcher seiner MA Gewerkschaftsmitglied ist.

C
celestro

28.02.2026 um 20:28 Uhr

@Lutius

Deine Antwort geht doch aber völlig am Thema vorbei.

@ratzi

Was soll das sein… Wahlkommission? Per Google finde ich das nur im Zusammenhang mit Österreich. Dann wärst Du hier falsch.

3 Personen tun sich zusammen und „rufen eine BR-Wahl aus“. Dann gibt es eine Betriebsversammlung und ein WV wird gewählt. Also in Deutschland!

L
Lehi2026

02.03.2026 um 07:23 Uhr

Schau mal hier, da sind die Schritte gut beschrieben und auch mit Videos unterlegt. https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/betriebsrat-gruenden

Wenn ihr nicht in der Gewrekschaft seid, könntet ihr beim Notar eure Absicht zur Gründung eines BR bestätigen lassen. Das würde ich nur tun, wenn der AG den BR verhindern möchte und ihr mit Repressalien rechnen müsstet. Dafür diese Info:

ANTWORT VON KI "Es ist für Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen wollen sehr ratsam, sich zur Sicherheit bei einem Notar (oder einem Ortsgericht) abzusichern. Dies dient dazu, den besonderen Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 3b KSchG bereits vor der offiziellen Einladung zur Wahlversammlung zu erlangen. Warum die notarielle Beglaubigung sinnvoll ist:

- Frühzeitiger Sonderkündigungsschutz: Durch eine öffentlich beglaubigte Absichtserklärung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, stehen die Initiatoren (mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer) unter Kündigungsschutz.
- Schutz vor Repressalien: Arbeitgeber, die eine Betriebsratsgründung verhindern wollen, können Initiatoren oft nicht mehr so leicht kündigen, da der Schutz drei Monate vor der Wahl beginnt.
- Rechtssicherheit: Die notarielle Beglaubigung beweist zweifelsfrei, dass die Absicht zur Gründung bereits bestand, falls der Arbeitgeber kündigt, bevor die offizielle Einladung zur Wahl bekannt gemacht wurde.
- Kostenübernahme: Die Kosten für die notarielle Beglaubigung dieser Erklärung trägt der Arbeitgeber. 

Wichtige Fakten:

Die Notarbescheinigung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um sich im Falle einer "feindlichen" Haltung des Arbeitgebers abzusichern.
Der Schutz gilt für die ersten drei Personen, die die notarielle Erklärung unterschreiben." 

Ich wünsche euch viel Glück und bald einen gut aufgestellten BR. Lasst euch auf jeden Fall zeitnah schulen. Baut euch zum Austausch ein Netzwerkauf, indem ihr auf Firmenseiten nach BR-Vorsitzenden schaut und diese anschreibt. Ich habe bei Übernahme des Amtes ähnliche Firmen gesucht und habe nun viele Möglichkeiten, bei "Fragen" auf dieses Netzwerk zurück zu greifen.

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